Was zählt als Gelangensbestätigung?

Die Gelangensbestätigung bestätigt den Erhalt der Ware im EU-Ausland. In manchen Fällen kann dies auch durch eine formlose Bestätigung des Warenempfängers erfolgen. Beispielsweise bei der Versendung eines Gegenstands per Spedition. Hier kann der Versendungsbeleg oder ein handelsüblicher Beleg als Nachweis genügen.

Wer schreibt die Gelangensbestätigung?

Die Verwaltung schreibt keine bestimmte Form der Gelangensbestätigung vor, sie kann auch aus mehreren Dokumenten bestehen. Wird die Gelangensbestätigung elektronisch übermittelt, ist eine Unterschrift nicht erforderlich. Allerdings muss dann erkennbar sein, dass die Bestätigung vom Abnehmer stammt.

Wer bekommt die Gelangensbestätigung?

Unternehmer müssen nachweisen, dass eine Ware aus Deutschland tatsächlich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) angekommen und somit von der Umsatzsteuer befreit ist. Der Nachweis für die innergemeinschaftliche Lieferung ist die sogenannte Gelangensbestätigung.

Welche Nachweispflichten gelten bei innergemeinschaftlichen Lieferungen?

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Die zentrale Regelung für die Nachweispflichten bei innergemeinschaftlichen Lieferungen ist der § 17a UStDV. Unternehmer, die im Rahmen von innergemeinschaftlichen Lieferungen die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 1 Buchst. b i.V.m. § 6a Abs. 1 UStG in Anspruch nehmen möchten, müssen durch Belege den Nachweis über die Beförderung bzw.

Ist der Nachweis in Beförderungsfällen möglich?

Sollte der Nachweis in Beförderungsfällen auch durch ein von der Grenzzollstelle gestempeltes Dokument nicht möglich oder nicht zumutbar sein, bspw. bei der Ausfuhr von Gegenständen im Reiseverkehr, kann der Unternehmer den Ausfuhrnachweis auch durch andere Belege führen. Als Ersatzbelege können insb.

Ist die Ware vom Lieferanten selbst versendet oder befördert?

Wird die Ware vom Lieferanten selbst versendet oder befördert, ist Voraussetzung, dass der gelieferte Gegenstand ins Drittland gelangt unabhängig davon, wo der Abnehmer ansässig ist.

Was sind die Voraussetzungen für eine innergemeinschaftliche Lieferung?

Die Voraussetzungen für die steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung müssen buchmäßig nachgewiesen werden. Kleinunternehmer, die von der Umsatzsteuer befreit sind und die keine Option auf Regelbesteuerung abgegeben haben, können keine innergemeinschaftlichen Lieferungen ausführen!

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