Was zählt als gewerbliche Nutzung?

Klassische gewerbliche Nutzungen sind zum Beispiel Büros, Ladengeschäfte, Arztpraxen und Verbrauchermärkte. Wenn Sie allerdings eine Wohnung zu Wohnzwecken vermieten, ist dies keine gewerbliche Nutzung.

Wann liegt eine gewerbliche Tätigkeit vor?

Gewerbsmäßig ist eine Tätigkeit dann, wenn du sie folgendermaßen durchführst: Selbstständig (auf eigene Rechnung und Gefahr und in eigener Verantwortung) Regelmäßig (auf Dauer angelegt, nachhaltig oder einmalig mit Wiederholungsabsicht) In Ertragsabsicht (du möchtest damit Geld verdienen)

Wie beginnen Mieter mit der Arbeit in der eigenen Mietwohnung?

Viele Mieter beginnen mit der Arbeit in der eigenen Mietwohnung, ohne darüber nachzudenken, ob dies überhaupt erlaubt ist. Die Konsequenzen, die es für den Mieter hat, wenn er in seiner Mietwohnung in unzulässiger Weise eine berufliche Tätigkeit ausübt, sind nicht selten einschneidend und können den Mieter hart treffen.

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Welche Tätigkeiten sind für Vermieter keine Erlaubnis erteilen?

Zu den Tätigkeiten, für deren Ausübung der Vermieter keine Erlaubnis erteilen muss, zählt z.B. das Erteilen von Musikunterricht, sofern damit- was sich in der Regel nicht vermeiden lässt- Lärmbelästigungen für die übrigen Mieter des Hauses verbunden sind (vgl. BGH, Urteil vom 04. 2013– VIII ZR 213/12),

Welche Nutzungen muss der Vermieter erlauben?

Anderweitige Nutzungen – beispielsweise gewerbliche – muss der Vermieter erst erlauben. Es gibt aber auch Ausnahmen. Viele Mietverträge enthalten Klauseln wie „das Objekt dient ausschliesslich Wohnzwecken“. Das schliesst eine gewerbliche Nutzung jedoch nicht zwangsläufig komplett aus.

Ist der Mietvertrag ein Verbot der gewerblichen Nutzung verboten?

Enthält der Mietvertrag ein Verbot der gewerblichen Nutzung mit Erlaubnisvorbehalt durch den Vermieter, so ist der Vermieter zur Erteilung der Erlaubnis verpflichtet, die Gefahr einer Beschädigung der Mietsache und des Grundstücks nicht erhöht wird.