Was zahlt die Krankenkasse wenn das Kind krank ist?
Nach § 45 im Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) muss die Krankenkasse einem Arbeitnehmer Krankengeld zahlen, wenn er nicht arbeiten kann, weil sein Kind krank ist. Das bedeutet: Der Arbeitnehmer bekommt während dieser Zeit 70 Prozent seines Bruttogehalts und höchstens 90 Prozent seines Nettogehalts.
Wie wird Krankengeld bei Kind krank berechnet?
Das Kinderkrankengeld beträgt grundsätzlich 90 Prozent Ihres ausgefallenen Nettogehalts*. Sofern Sie in den letzten 12 Monaten Einmalzahlungen wie zum Beispiel Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld erhalten haben, beträgt Ihr Kinderkrankengeld sogar 100 Prozent des ausgefallenen Nettogehalts*.
Wie viel ist Kinderkrankengeld?
Das Kinderkrankengeld beträgt in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts.
Wie akzeptiert die Krankenkasse das Krankengeld?
Die Krankenkasse akzeptiert das normalerweise und zahlt bis zum Ausstellungsdatum rückwirkend das Krankengeld. Solltet ihr im Rahmen eurer Arbeitsunfähigkeit eine Reha-Maßnahme absolvieren, ist für deren Dauer die Rentenversicherung für euch zuständig und zahlt euch „Übergangsgeld“.
Warum gibt es kein Geld für die Krankenversicherung?
Kein Geld für die Krankenversicherung: Konsequenzen und Finanzierung. Obwohl die Krankenkasse in der Pflicht ist, gibt es viele Menschen ohne Versicherungsschutz, da sie zu wenig bis kein Geld für die Krankenversicherung aufbringen können.
Wie zahlt sich die gesetzliche Krankenversicherung weiter?
Für die Einzelheiten kommt es darauf an, wie Sie bisher krankenversichert sind. Bei bestehender gesetzlicher Pflichtversicherung zahlt der Träger der Sozialleistung die Krankenversicherung weiter, wenn Sie sich eine Krankenversicherung nicht leisten können oder durch die Kosten der Krankenversicherung Ihre Hilfebedürftigkeit entsteht.
Kann die Krankenkasse nach der Einschaltung das Krankengeld einstellen?
Sollte die Krankenkasse nach Einschaltung des MDK das Krankengeld einstellen, können Sie Widerspruch erheben. Rein vorsorglich sollten Sie jedoch auch Arbeitslosengeld beantragen. Der Arbeitsagentur sollten Sie dann unbedingt ausdrücklich mitteilen, dass Sie bereit sind zu arbeiten, soweit es Ihr Gesundheitszustand zulässt.