Was zahlt die Pensionskasse im Todesfall an die Hinterbliebenen aus?

Sowohl in der Ansparphase, als auch in der Rentenphase zahlt die Pensionskasse im Todesfall Leistungen an die Todesfall Erben aus. In der Ansparphase zahlt die Pensionskasse im Todesfall das angesammelte Kapital bzw. die vereinbarte Todesfallsumme an die Hinterbliebenen aus.

Wie werden die Erben nach der gesetzlichen Erbfolge eingeteilt?

Nach der gesetzlichen Erbfolge werden die Erben in verschiedene Ordnungen eingeteilt. Diese sogenannten Erblinien sind nacheinander an der Reihe. Die nächste Erblinie erbt immer nur dann, wenn aus der vorangehenden niemand mehr am Leben ist.

Wie wird die Familie in der gesetzlichen Erbfolge aufgeteilt?

Innerhalb der gesetzlichen Erbfolge in Deutschland wird die Familie für den Erbfall in bestimmte Ordnungen beziehungsweise Linien aufgeteilt. Diese sind nacheinander erbberechtigt. Das heißt, dass die nächste Linie immer nur dann erbt, wenn aus der vorherigen Linie niemand mehr vorhanden ist.

Welche Angaben sind von Bedeutung für den Todesfall Erben?

Von Bedeutung sind Name, Geburtsdatum und der Nachweise der Wohnadresse. Weiterhin zählen leibliche Kinder und solche, die diesen gleichgestellt sind, im Sinne des § 32 Abs. 3 und Satz 1 Nr. 1-3 des Einkommenssteuergesetzes (EstG) als Todesfall Erben.

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Was sind die Gehälter Nach dem Sterbefall?

Oft stehen nach dem Sterbefall noch Gehälter und andere Zahlungen vom Arbeitgeber aus. Diese Zahlungen gehen nun an die Erben über. Gehalt bis zum Todestag: Die Erben haben einen Anspruch auf das Gehalt, das der Verstorbene bis zu seinem Todestag erarbeitet hat.

Wie geht das Geld aus der Pensionskasse an die gesetzlichen Erben?

Stirbt eine alleinstehende Person, dann geht das Geld aus der Pensionskasse nicht automatisch an die gesetzlichen Erben. Ähnlich wie beim Konkubinat erlauben viele Pensionskassen den Arbeitnehmern in ihrem PK-Reglement aber eine Begünstigung von speziellen Personen.

Was soll man tun wenn man zu Lebzeiten auf eine Pensionskasse verzichten darf?

Unterlässt man zu Lebzeiten auf eine Mitteilung an seine Pensionskasse, dann besteht kein Anspruch der Erben auf das Geld – die Pensionskasse respektive deren versicherte Personen erhalten das Altersguthaben. Was soll man tun, wenn das Pensionskassenreglement keine Begünstigung bei einem Konkubinat oder bei alleinstehenden Personen vorsieht?

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