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Was zahlt die Pflegeversicherung für einen Heimplatz?
Vollstationäre Pflege ist die Pflege in einem Pflegeheim. Je nach Pflegegrad zahlt die Pflegekasse 770 bis 2.005 € für die Kosten der Pflege. Für Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten sowie einen Eigenanteil für pflegebedingte Kosten muss der Pflegebedürftige selbst aufkommen.
Wer ist der Träger von der Pflegeversicherung?
Die Träger der gesetzlichen Pflegeversicherungen sind die Pflegekassen. Sie sind Körperschaften des öffentlichen Rechts, die in eigener Verantwortung und Selbstverwaltung arbeiten, aber an die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) angeschlossen und untrennbar mit ihnen verbunden sind.
Wie kann ich Leistungen von der gesetzlichen Pflegeversicherung beziehen?
Um Leistungen von der gesetzlichen Pflegeversicherung beziehen zu können, müssen Betroffene einen Antrag bei ihrer zuständigen Pflegekasse stellen. Viele Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung hängen davon ab, wie stark der Pflegebedürftige auf Hilfe angewiesen ist und wie er sich pflegen lässt.
Was sind die Leistungen der sozialen Pflegeversicherung?
Die Leistungen der sozialen Pflegeversicherung werden durch Beiträge finanziert, die Arbeitnehmer und Arbeitgeber größtenteils paritätisch entrichten. Wann und welche Leistungen Pflegebedürftige aus der Versicherung bekommen, hängt von der Dauer der Pflegebedürftigkeit, vom Pflegegrad und der Art der Pflege ab.
Wie tritt die Pflegeversicherung in die gesetzlichen Krankenversicherung ein?
An die Stelle der Sachleistungen tritt jedoch die Kostenerstattung – wie bei der privaten Krankenversicherung. Grundsätzlich gilt in der Pflegeversicherung der Grundsatz „Pflegeversicherung folgt Krankenversicherung“. Wer in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, wird automatisch in die soziale Pflegeversicherung einbezogen.
Was ist die gesetzliche Pflegeversicherung in Deutschland?
Die gesetzliche Pflegeversicherung wurde am 1. Januar 1995 in Deutschland eingeführt, um das Pflegerisiko einer alternden Gesellschaft besser abzusichern. Sie ist seitdem eine Pflichtversicherung und neben der gesetzlichen Kranken-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung der jüngste Zweig der Sozialversicherungen in Deutschland.