Was zahlt die Rechtsschutzversicherung nicht?

Das Wichtigste in Kürze: Die Rechtsschutzversicherung zahlt die Kosten eines Rechtsstreits. Rechtsstreitigkeiten im Familien-, Erb- und Baurecht, Geldstrafen oder die Abwehr von Schadensersatzansprüchen sind in der Regel ausgeschlossen.

Was deckt die private Rechtsschutzversicherung ab?

Der Privat-Rechtsschutz umfasst meist folgende Leistungsarten: Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht, Schadenersatz- Rechtsschutz, Arbeits-Rechtsschutz, Steuer-, Sozialgerichts-, Disziplinar- und Standes- Rechtsschutz, Straf-Rechtsschutz, Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz, Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen …

Ist der tatsächliche Schaden höher als die tatsächliche Versicherungssumme?

Es ist unerheblich, ob der tatsächliche Schaden höher war. Ist der Schaden geringfügiger als die Versicherungssumme, so begleicht der Versicherer lediglich den Schaden in seiner tatsächlichen Höhe. Man spricht in diesem Fall von der Deckungssumme.

Wie wird die Höhe der Versicherungssumme bestimmt?

Die Höhe der Versicherungssumme kann von jedem Versicherungsnehmer individuell bestimmt werden. Hierfür wurde eine Gliedertaxe festgelegt – anhand dieser wird die Höhe der Invaliditätssumme festgelegt, die von der Versicherung übernommen wird.

Ist der Versicherungsnehmer unterversichert?

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Der Versicherungsnehmer erhält in diesem Fall nur die vereinbarten 50.000 Euro, ist somit unterversichert und muss die verbliebenen 40.000 Euro aus eigener Tasche zahlen. Haben Sie die Versicherungssumme zu hoch angesetzt, zahlen Sie über einen längeren Zeitraum entsprechend hohe Beiträge.

Wie richtet sich die Versicherungssumme an den zu versichernden Sachen?

Die Versicherungssumme orientiert sich an den zu versichernden Sachen und ist geschäftsindividuell verschieden. Sie sollte regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst werden, um eine Unterversicherung zu vermeiden. Wonach richtet sich der Beitrag und welche Faktoren beeinflussen den Beitragssatz?