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Was zählt unter Fliegende Bauten?
Rechtliche Definition von Fliegenden Bauten Beispielsweise Karussells, Luftschaukeln, Riesenräder, Achterbahnen und Rutschbahnen, Tribünen, Buden, Zelte und bauliche Anlagen für artistische Vorführungen in der Luft“ – aber auch Bühnen und Überdachungen für Kabaretts und Konzerte.
Wie lange darf ein fliegender Bau stehen?
In der Regel gilt: Die „genehmigungsfreien Fliegenden Bauten“ müssen standsicher sein, benötigen aber keine Aufstellungs-Prüfung. Dies ist aber nur rechtens, solange ein Fliegender Bau nicht länger als drei Monate an einer bestimmten Stelle aufgebaut ist.
Was ist eine Unterpallung?
Bei der Unterpallung handelt es sich um Lastverteilungsplatten, deren Ausführungen als Teil der statischen Berechnung festgelegt sind. Eine Vergrößerung verteilt das aufzunehmende Gewicht auf eine größere Fläche.
Was ist eine fliegende Halle?
Fliegende Bauten sind gemäß Definition der Landesbauordnungen „bauliche Anlagen, die geeignet und bestimmt sind an wechselnden Orten aufgestellt und zerlegt zu werden“.
Ist eine Zeltgarage genehmigungspflichtig?
Garagenzelte gehören im Gegensatz zu Carports zu den Fliegenden Bauten und sind somit „bauliche Anlagen, die geeignet und bestimmt sind, wiederholt aufgestellt und abgebaut zu werden“ (Deutsches Institut für Normung). Generell kann man leider nicht festhalten, dass Zelte niemals eine Baugenehmigung benötigen.
Was ist ein Zeltbuch?
Mit dem Zeltbuch ist das als Anlage 1 angeheftete Formblatt “Anzeige Fliegender Bauten“ ausgefüllt vorzulegen. Hierin werden die für die Baurechtsbehörde notwendigen Informationen zum fliegenden Bau / Zelt abgefragt.
Was sind Fliegende Bauten NRW?
Leistungsbeschreibung. Fliegende Bauten sind nach der Definition des § 79 der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) bauliche Anlagen, die geeignet und bestimmt sind, an verschiedenen Orten wiederholt und befristet aufgestellt und wieder abgebaut zu werden, so z. B.
Ist ein Garagenzelt genehmigungspflichtig?
Was ist eine leichtbauhalle?
Doch unter dem Begriff „Leichtbauhalle“ verstehen wir etwas anderes. Es ist ein Objekt in der Stahlbauweise, was von dem Fundament relativ unproblematisch getrennt werden kann, ohne massive Wände (also ohne Stahlbeton- oder Mauerwerke als Fassade), meist ohne Kran.