Was zählt zu Familienangehörige?
Als Familienangehörige gelten z. B. Ehegatten, Verlobte, Lebenspartner, geschiedene Ehegatten, Verwandte, Verschwägerte und sonstige Familienangehörige. Lohnsteuer: Lohnsteuerlich werden nichtselbständig beschäftigte Familienangehörige nicht anders gestellt als die übrigen Arbeitnehmer.
Wer zählt zu engen Familienangehörigen?
Zu den engen Familienangehörigen zählen der Ehegatte, die gemeinsamen Kinder und die Stiefkinder, u. U. auch die Enkel. Auch der den Ehegatten gleichgestellte gleichgeschlechtliche Lebenspartner i.
Wie können sie sich über ihren Ehepartner mitversichern?
Sie können sich über Ihren Ehepartner mitversichern, wenn Ihr monatliches Einkommen unter 450 Euro liegt und Ihr Partner Mitglied in einer Krankenkasse ist. So haben Sie Anspruch auf alle Leistungen der GKV, ohne dafür einen eigenen Beitrag zu zahlen. In der Familienversicherung können auch Ihre Kinder bis zum 18.
Welche Gründe gibt es für eine Beschäftigung des Ehepartners in der eigenen Firma?
Für eine Beschäftigung des Ehepartners in der eigenen Firma gibt es gute Gründe. So ist der Ehepartner oft flexibler als Außenstehende, wenn es um die Unterstützung bei Arbeitsspitzen oder die Bewältigung von administrativen Tätigkeiten geht.
Ist ein gemeinschaftlicher Antrag für Ehegatten möglich?
Einen gemeinschaftlichen Antrag für Ehegatten sieht das Gesetz nicht vor. Privatinsolvenz muss jeder Ehepartner separat beantragen, wenn beide Ehegatten insolvent sind. In diesem Fall ist es sinnvoll, dass das Insolvenzgericht denselben Insolvenzverwalter für die Privatinsolvenz beider Ehepartner bestellt. Dies vereinfacht die Verfahren.
Wie können die Ehepartner das Eigenheim behalten?
Trotz Privatinsolvenz können die Ehepartner das Haus ausnahmsweise behalten, wenn der Insolvenzverwalter das zur Insolvenzmasse gehörende Haus freigibt. Nach der Freigabe gehört das Eigenheim nicht mehr zur Insolvenzmasse und unterliegt damit einem Vollstreckungsverbot nach § 89 Abs. 1 Insolvenzordnung (InsO).