Inhaltsverzeichnis
Was zählt zu Gegenständen?
Persönliche Gebrauchsgegenstände: Kleidung, Accessoire, Brille, Schmuck, Handy; Transportmittel: Fahrrad, Kraftfahrzeuge (Motorrad, Kraftwagen, Zugmaschine); Betriebs- und Geschäftsausstattung: Arbeitsmittel (Büroklammern, Büromöbel, Personal Computer), Telekommunikationsanlagen, Arbeitsgeräte.
Was sind persönliche Gebrauchsgegenstände?
Als persönliche Gebrauchsgegenstände gelten die Gebrauchsgegenstände des Alltags, namentlich Kleider, Schmuck, Sportgeräte, Photo- und Filmapparate (Art.
Welche Haushaltsgegenstände?
Üblicherweise werden als Haushaltsgegenstände angesehen: Möbel, Lampen, Teppiche, Küchen-und Haushaltsgeräte, Dekosachen, Bilder, Vorhänge und Gardinen, Tisch-und Bettwäsche, Fernsehgeräte, Videogeräte, Bücher, Gartenmöbel, Radioapparate, Wohnwagen, Wohnmobil, Fahrräder, Sportutensilien.
Kann der Chef private Gegenstände verbieten?
Der Chef kann hingegen private Gegenstände im Büro verbieten, die eine Gefahr für Personen und Betriebsräume darstellen oder eine negative Wirkung haben. So bergen zum Beispiel private Elektrogeräte die Gefahr einer Beschädigung und können daher durch den Arbeitgeber verboten werden.
Was bietet die Gesetzgebung für private Gegenstände im Büro?
Die Gesetzgebung bietet keine eindeutigen Regelungen, an die sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Bezug auf private Gegenstände im Büro halten könnten. Und sicherlich ist es für das Betriebsklima nicht förderlich, wenn ein Gericht über die Ausgestaltung der Büroräume entscheiden muss.
Welche gesetzlichen Regelungen gelten für private Gegenstände im Büro?
Es gibt keine eindeutigen gesetzlichen Regelungen, die private Gegenstände im Büro verbieten. Die persönliche Gestaltung des Arbeitsplatzes durch den Arbeitnehmer kann arbeitsrechtlich jedoch aus unterschiedlichen Perspektiven beurteilt werden.
Welche Gegenstände werden vom Arbeitnehmer akzeptiert?
Familienfotos, Bilder und Postkarten werden vom Arbeitnehmer in der Regel akzeptiert. Der Chef kann hingegen private Gegenstände im Büro verbieten, die eine Gefahr für Personen und Betriebsräume darstellen oder eine negative Wirkung haben.