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Was zählt zu geistigem Eigentum?
Unter dem Begriff „geistiges Eigentum“ – international als „intellectual property (IP)“ bezeichnet – fallen Eigentumsrechte an Schöpfungen des menschlichen Intellekts (beispielsweise Erfindungen, Know-how, Software).
Wie genau muss ein Patent sein?
Es reicht nicht aus, dass eine Erfindung neu ist. Sie muss auch auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen, das heißt, sie darf nicht in nahe liegender Weise aus dem Stand der Technik hervorgehen.
Was wird durch ein Patent geschützt?
Schutz für Ihre technischen Erfindungen Mit Patenten können Sie Ihre technischen Erfindungen (innovative Produkte oder Verfahren) vor unerwünschter Nachahmung schützen. Sie erfüllen gleichzeitig eine wichtige Informationsfunktion: Die Veröffentlichung der Erfindung gibt Anreize für weitere Forschung und Entwicklung.
Was ist die Beschreibung einer Patentanmeldung?
Ein wesentlicher Bestandteil der Patentanmeldung ist die Beschreibung der Erfindung. Die Beschreibung sollte beginnen mit: der Bezeichnung der Erfindung, die Sie im Antragsformular benutzt haben, und. Angaben, zu welchem technischen Gebiet sie gehört. Die Beschreibung soll konkret darstellen und enthalten:
Was ist die heutige Definition des Patents?
Die heutige Definition des Patents führen einige Historiker auf das sächsische und böhmischeBergbaurecht zurück. Es begann damit, dass Bergmänner eine Genehmigung zum Abbau an einem Ort beantragten – dies nannte man „muten“. Später wurde so auch der Vorgang bezeichnet, wenn ein Geselle um Erlaubnis ersuchte, sein Meisterstück anzufertigen.
Kann der Patentinhaber Beschwerde gegen den Beschluss einlegen?
Im Fall des Widerrufs eines Patents kann der Patentinhaber Beschwerde gegen den Beschluss einlegen und das Verfahren vor dem Bundespatentgericht weiterverfolgen. Wird das Patent andererseits beschränkt oder ganz aufrechterhalten, so steht dem Einsprechenden der Beschwerdeweg beim Bundespatentgericht offen.
Wie ist die Erfindung in der Patentanmeldung zu offenbaren?
Die Erfindung ist in der Patentanmeldung so zu offenbaren, dass ein Fachmann sie ausführen kann.