Inhaltsverzeichnis
- 1 Was zählt zu Wertsachen?
- 2 Welche Versicherungen brauche ich für mein Haus?
- 3 Wie sollten sie eine Hausversicherung abschließen?
- 4 Welche Posten sind mitversichert in der Hausratversicherung?
- 5 Welche Wohnungsgegenstände fallen unter den Versicherungsschutz?
- 6 Kann man Geld versichern lassen?
- 7 Wie zahlt die Versicherung die Kunstgegenstände aus?
- 8 Wie erlischt der Versicherungsschutz bei Auslandspaketen?
Was zählt zu Wertsachen?
Was sind Wertsachen? Zu den Wertsachen gehören Schmuck, Edelsteine, Kunstgegenstände, Briefmarken, Münzen, Antiquitäten und Gegenstände aus Silber, Gold und Platin. Auch Bargeld, Beträge auf Geldkarten, Urkunden, Sparbücher und Wertpapiere zählen dazu.
Welche Versicherungen brauche ich für mein Haus?
Die Wohngebäudeversicherung ist ein Muss Egal, ob Sie selbst in Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung leben oder ob Sie Ihre Immobilie vermieten: Eine Wohngebäudeversicherung ist ein Muss für jeden Eigentümer. Denn sie schützt bei Schäden durch Sturm, Hagel, Feuer oder Leitungswasser.
Ist ein Handy eine wertsache?
Handys – das waren früher bloße Gebrauchsgegenstände von überschaubarem Wert. Das ist heute völlig anders. Die Smartphones, die schon Jugendliche ständig mit sich herumtragen, sind nicht selten mehr als 500 Euro wert.
Wie sollten sie eine Hausversicherung abschließen?
Wenn Sie eine Hausversicherung abschließen, sollten Sie das Gebäude auf Neuwert versichern. Sowohl die Versicherungssumme als auch die Prämie werden dann jährlich angepasst, sodass Ihnen im Schadensfall eine Summe in Höhe der Kosten für den Bau eines gleichwertigen Hauses ausgezahlt wird.
Welche Posten sind mitversichert in der Hausratversicherung?
Zu den mitversicherten Posten in der Hausratversicherung zählt auch der Glasbruch. Hierunter fallen alle Scheiben und Platten aus Glas oder durchsichtigen Kunststoff, wenn diese durch einen Fachmann eingesetzt wurden und fest mit dem Gebäude verbunden sind (Fensterscheiben).
Was ist in der Eigenheimversicherung notwendig?
Bitte beachten Sie, dass in der üblichen Eigenheimversicherung in der Regel nur Ein- oder Zweifamilienhäuser versichert werden können. Für größere Wohneinheiten oder Gebäude mit gewerblicher oder gemischter Nutzung sind spezielle Gebäudeversicherungen notwendig.
Welche Wohnungsgegenstände fallen unter den Versicherungsschutz?
Unter den Versicherungsschutz fallen aber auch alle Wohnungsgegenstände wie die Glastischplatte oder der Wandspiegel, sofern diese Gegenstände aus gläsernem oder aus transparentem Kunststoff beziehungsweise Glaskeramik angefertigt wurden (gläserne Aquarien bzw. Terrarien).
Kann man Geld versichern lassen?
Mit einer Hausratversicherung kann man sein Hab und Gut gegen Schäden durch Feuer, Sturm, Hagel, Leitungswasser und Einbrecher schützen. Mit zum Hausrat gehören auch Wertsachen wie Bargeld. Höhere Summen Bargeld sind somit nicht automatisch versichert, können aber individuell vereinbart werden.
Wie sollte eine KunstVersicherung versichert werden?
Die ideale Kunstversicherung sollte also die richtigen Risiken versichern. Die optimale Kunstversicherung sollte nach der All-Risk bzw. Allgefahren-Deckung versichern. Dies bedeutet, dass alle Gefahren und Schäden versichert sind, die nicht explizit in den Versicherungsbedingungen ausgeschlossen sind.
Wie zahlt die Versicherung die Kunstgegenstände aus?
Die Versicherung zahlt nicht nur die Versicherungssumme aus, sondern bemüht sich auch, die gestohlenen Kunstgegenstände wiederzufinden. Ist im Tarif ein Allgefahrenschutz integriert, sind die versicherten Kunstgegenstände gegen alle Gefahren geschützt, die nicht explizit ausgeschlossen sind.
Wie erlischt der Versicherungsschutz bei Auslandspaketen?
Beim Versand via Packstation, Paketbox oder Paketkasten erlischt der Versicherungsschutz (Punkt 7.2 der DHL-AGB). Die Paketda-Redaktion empfiehlt: Falls Ihr Auslandspaket tatsächlich verloren geht, müssen Sie hieb- und stichfest nachweisen können, was sich im Paket befand und welchen Wert es hatte.
Wie kann eine private Kunstsammlung versichert werden?
Eine private Kunstsammlung bis 100.000 Euro kann ab 24,79 Euro im Monat versichert werden. Dies ist gerade bei wertvollen Kunstgegenständen oder Objekten, die verliehen werden zu empfehlen. Achten Sie auch auf eine ausreichend hohe Versicherungssumme.