Was zählt zum ideellen Bereich eines Vereins?

Der ideelle Bereich ist die Sphäre, in der die Verwirklichung der Satzungszwecke erfasst wird. Hier werden die Einnahmen zugeordnet, für die der Verein keine Gegenleistung erbringt. sowie die Ausgaben, die im Rahmen der allgemeinen Verwaltung des Vereins anfallen.

Ist ein Verein immer gemeinnützig?

Voraussetzungen für einen gemeinnützigen Verein. Allerdings ist nicht jeder Verein automatisch gleich auch ein gemeinnütziger Verein. Ein gemeinnütziger Zweck liegt vor, wenn die Tätigkeit im Verein darauf ausgerichtet ist, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu fördern.

Was sind die Nachteile eines gemeinnützigen Vereins?

Nachteile Der Status eines gemeinnützigen Vereins führt zu Beschränkungen in der Verwaltung: Es gibt enge Vorgaben für das Ausgabe- und Investitionsverhalten des Vorstands. Der Vorstand ist den Mitgliedern dafür verantwortlich, dass der Gemeinnützigkeitsstatus aufrechterhalten bleibt.

LESEN:   Wie viel darf man ohne Gewerbe verkaufen?

Kann das Gemeinnützigkeitsrecht auf jedes Social Business angewendet werden?

In dem Wissen, dass das Gemeinnützigkeitsrecht also nicht auf jedes Social Business passgenau angewendet werden kann, gestalten wir die Satzung des Rechtsträgers so, dass sie sowohl dem Gemeinnützigkeitsrecht gerecht wird als auch die Erreichung der (sozial-)unternehmerischen Ziele ermöglicht.

Wie beraten wir gewerbliche Körperschaften zu ihren gemeinnützigkeitsrechtlichen Fragen?

Neben gemeinnützigen Körperschaften beraten wir gewerbliche Unternehmen und Konzerne aus den unterschiedlichsten Wirtschaftszweigen zu allen gemeinnützigkeitsrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit von ihnen unterhaltenen (Sponsoring-)Kooperationen und in Bezug auf sonstige Corporate-Social-Responsibility- (CSR-) und Marketing-Maßnahmen.

Ist der Vorstand verantwortlich für den Gemeinnützigkeitsstatus?

Der Vorstand ist den Mitgliedern dafür verantwortlich, dass der Gemeinnützigkeitsstatus aufrechterhalten bleibt. Führen Fehler des Vorstands dazu, dass die Gemeinnützigkeit aberkannt wird, droht unter Umständen eine persönliche Haftung des Vorstands dem Verein gegenüber.