Welche Abzüge finden sich auf einer Gehaltsabrechnung?
Arbeitnehmer können aus verschiedensten Gründen persönliche Abzüge auf ihrer Lohnabrechnung finden….
- Bruttolohn bzw. Bruttogehalt.
- Geldwerte Vorteile und Sachbezüge.
- Vermögenswirksame Leistungen.
- Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge.
- Steuerfreibeträge.
- Kirchensteuerabzug.
- Sozialversicherungsbeiträge.
- Persönliche Abzüge.
Welche Abzüge werden vom Bruttogehalt durch den Arbeitgeber einbehalten?
Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag und Sozialversicherungsbeiträge – wir erklären, welche monatlichen Abzüge das Gehalt schmälern.
Welche nettobezüge gibt es?
Zu den Nettoabzügen auf der Gehaltsabrechnung gehören:
- Beiträge von freiwillig Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung;
- Vermögenswirksame Leistungen, die an Bausparkassen oder andere Kreditinstitute abgeführt werden;
Was sind die Vorschriften für die Lohnabzüge?
1. Lohnabzüge durch öffentlich-rechtliche Vorschriften (Steuergesetze und Sozialversicherungsvorschriften) angeordnet; der Arbeitgeber ist zur Vornahme des Abzuges verpflichtet, z.B. Abzug der Lohnsteuer, ggf. der Kirchensteuer und des Arbeitnehmeranteils an der Sozialversicherung. 2.
Wie kann der Arbeitgeber die gesetzlichen Lohnabzüge vornehmen?
Der Arbeitgeber hat vom Lohn seiner Angestellten die gesetzlich vorgesehenen Lohnabzüge vorzunehmen und Arbeitgeberbeiträge zu leisten. Zudem können Lohnbeiträge durch Einzelarbeitsvertrag, Normalarbeitsvertrag oder Gesamtarbeitsvertrag festgelegt sein (z.B. Krankentaggeldversicherung, überobligatorische Vorsorge etc.).
Warum darf ein Lohnabzug wegen Krankheit nicht erfolgen?
Ein Lohnabzug wegen Krankheit darf daher in der Regel nicht erfolgen. Sind Sie krank, können Abzüge beim Lohn trotzdem auf Sie zukommen. Laut Gesetzgeber darf Ihr Chef Ihnen in diesem Fall jedoch nicht die eigentliche Vergütung, sondern die Sondervergütungen verringern. Die maximale Höhe darf sich hier pro Tag des Fernbleibens wegen einer
Was sind Lohnabzüge bei Vertragsstrafen?
(1) Lohnabzüge wegen Schlechtleistung oder Schädigung. Der Arbeitgeber rechnet mit Lohnabzügen seine Schadensersatzforderungen gegen die Lohnforderung auf; (4) Lohnabzüge bei Vertragsstrafen.