Welche Abzüge werden vom Lohn gemacht?

AHV, IV, EO. Dieser Abzug wird je hälftig vom Arbeitnehmer und vom Arbeitgeber getragen.

  • Arbeitslosenversicherung (ALV) Auch diesen Abzug tragen Arbeitnehmer und Arbeitgeber je hälftig.
  • Nichtbetriebsunfallversicherung (NBUV) Die Nichtbetriebsunfallversicherung (NBUV) zahlt der Arbeitnehmer allein.
  • Pensionskasse.
  • Was wird vom Nettolohn noch abgezogen?

    Nettobezüge werden dem Nettolohn hinzugerechnet, Nettoabzüge vom Nettolohn abgezogen – es verbleibt der Auszahlungsbetrag. Nettobezüge und Nettoabzüge haben keine Auswirkung auf die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Lohnsteuer und Sozialversicherung, sie sind weder steuer- noch sozialversicherungspflichtig.

    Was sind die Vorschriften für die Lohnabzüge?

    1. Lohnabzüge durch öffentlich-rechtliche Vorschriften (Steuergesetze und Sozialversicherungsvorschriften) angeordnet; der Arbeitgeber ist zur Vornahme des Abzuges verpflichtet, z.B. Abzug der Lohnsteuer, ggf. der Kirchensteuer und des Arbeitnehmeranteils an der Sozialversicherung. 2.

    Wie kann der Arbeitgeber die gesetzlichen Lohnabzüge vornehmen?

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    Der Arbeitgeber hat vom Lohn seiner Angestellten die gesetzlich vorgesehenen Lohnabzüge vorzunehmen und Arbeitgeberbeiträge zu leisten. Zudem können Lohnbeiträge durch Einzelarbeitsvertrag, Normalarbeitsvertrag oder Gesamtarbeitsvertrag festgelegt sein (z.B. Krankentaggeldversicherung, überobligatorische Vorsorge etc.).

    Was ist der Lohnabzug bei Minusstunden?

    Lohnabzug bei Minusstunden. Grundsätzlich darf der Arbeitgeber die Minusstunden vom Lohn abziehen, wenn diese vom Arbeitnehmer selbst verschuldet wurden. Ist der Arbeitgeber selbst für die Minusstunden verantwortlich, etwa aufgrund von Betriebsstörungen wie Stromausfall etc., dann kann er für diese Minusstunden keinen Lohnabzug vornehmen.

    Kann der Lohnabzug bei Krankheit gekürzt werden?

    Ein Lohnabzug bei Krankheit ist nicht rechtens. Bei selbstverschuldeten Minusstunden kann der Lohn gekürzt werden. Sind diese jedoch durch den Arbeitgeber entstanden, muss der Lohn in gewohnter Höhe gezahlt werden.