Welche Ansprüche im Steuerschuldverhältnis gibt es?

Zu den Ansprüchen aus dem Steuerschuldverhältnis (steuerrechtlichen Geldleistungsansprüchen) gehören: der Anspruch auf eine steuerliche Nebenleistung; der Erstattungsanspruch; die in den Einzelsteuergesetzen geregelten Steuererstattungsansprüche.

Wann entsteht ein Steueranspruch?

Steueranspruch ist ein Anspruch aus dem Steuerschuldverhältnis (§ 37 Abs. 1 AO). Er entsteht, sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft (§ 38 Abs. 1 AO).

Wann entstehen Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis?

Die Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis entstehen, sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft (§ 38 AO). Fehlt es an einer besonderen gesetzlichen Regelung über die Fälligkeit, so wird der Anspruch mit seiner Entstehung fällig (§ 220 AO).

Was ist eine Abschlusszahlung?

1. Begriff: Unterschiedsbetrag zwischen der bei der Veranlagung festgesetzten Steuerschuld und den schon entrichteten Vorauszahlungen und den ggf. durch Steuerabzug einbehaltenen Beträgen.

LESEN:   Wie beende ich TIER?

Wann entsteht ein Steuererstattungsanspruch?

Nach der formellen Rechtsgrundtheorie entsteht der Steuererstattungsanspruch erst dann, “wenn und soweit eine dem materiellen Steuerrecht nicht entsprechende Festsetzung des Anspruchs aus dem Steuerschuldverhältnis aufgehoben oder geändert worden ist”.

Wann erlöschen Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis?

Die Verjährungsfrist für Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis unterliegen einer besonderen Zahlungsverjährung von fünf Jahren (§ 228 AO). Die Ansprüche der Finanzverwaltung aus dem Steuerschuldverhältnis sowie aus hiervon abhängenden Zinsen erlöschen durch Verjährung (§ 232 AO).

Sind säumniszuschläge Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis?

Allgemeines. Nach § 38 AO entstehen Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis in dem Augenblick, in dem der Tatbestand verwirklicht ist, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft. Säumniszuschläge (→ Säumniszuschlag) entstehen aber kraft Gesetzes.