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Welche Arten von mietspiegeln gibt es?
Ein Mietspiegel ist eine Übersicht über ortsübliche Vergleichsmieten. den einfachen Mietspiegel (§ 558c BGB), den qualifizierten Mietspiegel (§ 558d BGB).
Wo gibt es qualifizierte Mietspiegel?
Der qualifizierte Mietspiegel Er wird von der Gemeindevertretung förmlich beschlossen und in den Amtsblättern der Gemeinden veröffentlicht. Bei einem qualifizierten Mietspiegel wird im Zivilprozess vermutet, dass die darin genannten Mietpreisspannen zutreffen. Diese Vermutung ist aber widerlegbar.
Wer veröffentlicht Mietspiegel?
Mietspiegel können von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und Mieter gemein sam erstellt werden.
Wie wird ein qualifizierter Mietspiegel erstellt?
Um einen qualifizierten Mietspiegel nach § 558d BGB handelt es sich, wenn er nach wissenschaftlichen Grundsätzen alle zwei Jahre erarbeitet und von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter (zum Beispiel der örtliche Mieterverein) anerkannt wird.
Was beinhaltet der Mietspiegel?
Der Mietspiegel enthält Vorgaben, wie die verschiedenen Eigenschaften und Ausstattungsmerkmale einer Wohnung zu bewerten sind und sich somit auf den Mietzins einer vergleichbaren Wohnung auswirken. Es handelt sich um eine typisierende Aufstellung von Merkmalen und Mietpreisen.
Wie wird der Mietwert von Wohnräumen übernommen?
In § 9 Nr. 1 b) VGB 2010 (1914) ist festgelegt, dass „der ortsübliche Mietwert von Wohnräumen einschließlich fortlaufender Nebenkosten im Sinne des Mietrechts, die der Versicherungsnehmer selbst bewohnt und die infolge eines Versicherungsfalls unbenutzbar geworden sind“ übernommen wird.
Was ist der kapitalisierte Mietwert?
Der Ertragswert ist der Wert des kapitalisierten Mietwerts einer Liegenschaft oder eines Grundstücks. Für die Berechnung wird der Mietwert durch den Kapitalisierungssatz (in \%) geteilt.
Sind Mietausfall und Mietwert versichert?
Nicht Versichert sind Mietausfall und Mietwert insoweit, wie der Versicherungsnehmer die Wiederbenutzung der Räumlichkeiten schuldhaft verzögert. (§ 9 Nr. 2 b)VGB 2010).
Wie ist der Mietertrag bei der Immobilienbewertung berücksichtigt?
Der Mietertrag wird auch bei der Immobilienbewertung berücksichtigt und entspricht der Summe aller Mieteinnahmen pro Jahr: Für Wohnungen, Garagen und Objekte mit Monatsmiete wird der Monatsmietzins mit 12 multipliziert, bei Büro- oder Gewerberäumen ist die Festlegung auf eine Jahresmiete pro m² gebräuchlich,