Welche Aufenthaltstitel gibt es hierzulande?

Insgesamt gibt es hierzulande unterschiedliche Aufenthaltstitel, die sich 7 Kategorien einteilen lassen: zunächst ist die Aufenthaltserlaubnis zu nennen, dann die sogenannte Blaue Karte EU, die ICT-Karte, die Mobiler-ICT-Karte sowie auch noch die Erlaubnis zum Daueraufenthalt–EU und die Niederlassungserlaubnis.

Welche Aufenthaltstitel brauchen Ausländer in Deutschland?

Um nach Deutschland einreisen und sich hier aufhalten zu können, brauchen Ausländer einen Aufenthaltstitel. Insgesamt gibt es hierzulande sieben verschiedene Aufenthaltstitel: die Aufenthaltserlaubnis, die Blaue Karte EU, die ICT-Karte, die Mobiler-ICT-Karte, die Erlaubnis zum Daueraufenthalt–EU, die Niederlassungserlaubnis und das Visum.

Wie lange wird die Aufenthaltserlaubnis erteilt?

In der Regel wird die Aufenthaltserlaubnis für eine Dauer von längstens drei Jahren erteilt. Für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis entstehen Kosten zwischen 70 und 100 Euro.

Welche Rechte und Auflagen sind an den Aufenthaltszweck gebunden?

Die Erteilung eines Auf- enthaltstitels sowie die damit einhergehenden Rechte und Auflagen sind an den jeweiligen Aufenthaltszweck gebunden. Ändert sich der Aufenthaltszweck, muss

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Welche Gebühren entstehen für die Aufenthaltserlaubnis?

Für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis entstehen Kosten zwischen 70 und 100 Euro. Die Aufenthaltserlaubnis wird aufgrund eines bestimmen Ansinnens erteilt, wobei die jeweiligen Bestimmungen diesbezüglich im Aufenthaltsgesetz (AufenthG) festgelegt sind. Diese sind in den folgenden Paragraphen zu finden:

Was sind die Paragraphen für Aufenthaltserlaubnis?

Diese sind in den folgenden Paragraphen zu finden: § 16 – 17: Aufenthaltserlaubnis für eine Ausbildung. § 18 ff: Aufenthaltserlaubnis zum Ausüben einer Tätigkeit. § 22 – 26, 104a, 104b: Aufenthaltserlaubnis “aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen”. § 27 – 36: Aufenthaltserlaubnis im Zusammenhang mit der Familie.

Wie kann ich mit einer Aufenthaltserlaubnis Arbeiten?

Mit einer Aufenthaltserlaubnis können Sie nicht automatisch arbeiten, sondern nur, wenn diese die Berechtigung zur Erwerbstätigkeit ausdrücklich enthält. Das gilt jedoch nur für Personen aus Staaten außerhalb der EU, des EWR und der Schweiz. Für EU-Bürger und Personen aus EWR-Staaten oder aus der Schweiz gilt die Arbeitnehmerfreizügigkeit.

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