Welche Ausgaben mindern die Steuerlast?

Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer (es sei denn, es gibt keinen anderen Arbeitsplatz) Aufwendungen für die Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte (es gilt stattdessen die Fahrtkostenpauschale) Kosten für die Lebensführung. Steuern, die nicht Betriebssteuern sind.

Was reduziert meine Steuerlast?

Am meisten Steuern sparen lassen sich mit den sogenannten haushaltsnahen Dienstleistungen. Dazu zählen Au-pair, Gärtner, Winterdienst, aber auch eine ambulante Pflegekraft oder eine selbstständige Putzhilfe. Mit deren Lohnkosten lässt sich die Steuerlast um bis zu 4000 Euro senken.

Was ist eine Steuerschuld?

Eine „Steuerschuld“ impliziert nicht automatisch, dass die betreffende Person oder das Unternehmen eine fällige Zahlung nicht rechtzeitig erfüllt oder nicht entsprechend des gültigen Rechts gehandelt haben. Die Steuerschuld entsteht gegenüber dem jeweiligen, regional zuständigen Finanzamt.

Was hat der Steuerschuldner dafür zu tragen?

Der Steuerschuldner hat dafür Sorge zu tragen, dass das Geld pünktlich auf dem Konto des Amtes eingeht. Wenn die Frist nicht eingehalten wird und die Nachzahlung zu spät beim Finanzamt eingeht, erhebt dieses einen Säumniszuschlag. Dieser beträgt 1 Prozent monatlich auf den nicht gezahlten Betrag.

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Wie entsteht die Steuerschuld bei einer natürlichen Person?

Immer entsteht die Steuerschuld dann, wenn die jeweilige Steuererklärung eingereicht, geprüft und an das jeweilige Steuergesetz mitsamt seiner Leistungspflicht geknüpft wurde. Bei einer natürlichen Person und ihrer Einkommenssteuererklärung wäre das folglich dann, wenn das Finanzamt diese Erklärung prüfte und wie eingereicht erlassen hat.

Wer hat die Steuerschuld zu erfüllen?

Zurechnungssubjekt: Wer die Steuerschuld zu erfüllen hat, wer Steuerschuldner ist, richtet sich nach den Einzelsteuergesetzen (§ 43 AO). Der Steuerschuldner muss steuerrechtsfähig sein, d.h. Träger steuerlicher Rechte und Pflichten sein können.