Welche Bedeutung haben Ausschüsse in der kommunalen Praxis?

Den Ausschüssen kommt in der kommunalen Praxis eine hohe Bedeutung zu. Der Rat kann durch die Bildung von Ausschüssen, seine Entscheidungen fachkundig vorbereiten lassen, aber auch Entscheidungen unmittelbar auf Ausschüsse übertragen, sofern er für die Entscheidung nicht selbst ausschließlich zuständig ist ( § 41 Abs. 2 S. 1 GO ). 1. Arten

Welche Ausschüsse hat der Bundestag eingesetzt?

23 ständige Ausschüsse hat der Bundestag am 17. Januar 2018 eingesetzt, die sich am 31. Januar konstituiert und damit ihre Arbeit aufgenommen haben. Als 24. Ausschuss kam am 25. April 2018 der Ausschuss für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen hinzu.

Wie geht es mit der Besetzung der Ausschussmitglieder?

Die Besetzung der Ausschussmitglieder und deren Stellvertreter geht wie folgt vonstatten: Nur die Ratsmitglieder können die Ausschussmitglieder wählen. Der Bürgermeister hat hierbei kein Stimmrecht, § 40 Abs. 2 S. 6 GO.

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Wie kann der Bürgermeister über die Einrichtung von Ausschüssen mitstimmen?

Der Bürgermeister kann über die Einrichtung von Ausschüssen nach § 57 Abs. 1 GO mitstimmen, da er Mitglied des Rates ist und der Rat entscheidungsbefugt ist. Bei den Entscheidungen nach § 58 Abs. 1 und Abs. 3 GO hat er aber gemäß § 40 Abs. 2 S. 6 GO kein Stimmrecht.

Was sind die Vorschriften über die Zusammensetzung von Ausschüssen?

Spezialgesetzliche Vorschriften können zwingende Vorgaben über die Zusammensetzung von Ausschüssen enthalten. So regelt § 71 Abs. 1 Nr. 2 SGB VIII, dass der Rat den anerkannten Trägern der freien Jugendhilfe zwei Fünftel der Zahl der stimmberechtigten Mitglieder im Jugendhilfeausschuss einräumen muss.

Was kann der Rat durch die Bildung von Ausschüssen machen?

Der Rat kann durch die Bildung von Ausschüssen, seine Entscheidungen fachkundig vorbereiten lassen, aber auch Entscheidungen unmittelbar auf Ausschüsse übertragen, sofern er für die Entscheidung nicht selbst ausschließlich zuständig ist ( § 41 Abs. 2 S. 1 GO ). 1. Arten Man unterscheidet zwischen pflichtigen und freiwilligen Ausschüssen.

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