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Welche Bedeutung hat das Zwischenverfahren?
Geregelt ist das Zwischenverfahren in den §§ 199-211 StPO. Der Zweck des Zwischenverfahrens liegt darin, dass das Gericht als unabhängige zweite Instanz noch einmal überprüfen soll, ob tatsächlich hinreichende Verdachtsgründe vorliegen, bevor eine Hauptverhandlung durchgeführt wird.
Was passiert beim Zwischenverfahren?
Im Zwischenverfahren wird der Beschuldigte zu einem Angeschuldigten. Diesem wird die Anklageschrift zugestellt, sodass die Möglichkeit besteht weitere Beweisanträge zu stellen. Weiterhin prüft das Gericht, ob ein Fall der notwendigen Verteidigung vorliegt, § 140 StPO.
Wann Zwischenverfahren?
Das Zwischenverfahren wird eröffnet, sobald die Staatsanwaltschaft öffentliche Anklage erhebt oder den Antrag auf Erlass eines Strafbefehls stellt. Um öffentliche Anklage zu erheben, richtet sie gemäß § 170 Abs. 1 StPO beim zuständigen Strafgericht ihren Antrag darauf, das Hauptverfahren zu eröffnen.
Wie wird eine Anklage erhoben?
Eine Anklage wird erhoben, wenn ein Staatsanwalt nach dem Abschluss eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens zu der Einschätzung gelangt, dass die Wahrscheinlichkeit einer Verurteilung höher ist als die Wahrscheinlichkeit eines Freispruchs (sog. hinreichender Tatverdacht).
Was bedeutet die Erhebung einer Anklage?
Die Erhebung einer Anklage bedeutet für den Beschuldigten zugleich, dass sich die Staatsanwaltschaft gegen die verschiedenen Möglichkeiten einer Einstellung des Strafverfahrens entschieden hat, beispielsweise gegen die Zahlung einer Geldauflage oder gegen den Erlass eines Strafbefehls. Für den Angeklagten bedeutet das Vorliegen einer Anklage
Was ist eine Anklage?
Als Anklage bzw. Anklageschrift bezeichnet man ein Schreiben der Staatsanwaltschaft an das Gericht, mit dem beantragt wird, eine öffentliche Hauptverhandlung zu erheben. Eine Anklage wird erhoben, wenn ein Staatsanwalt nach dem Abschluss eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens zu der Einschätzung…
Was ist die Umgrenzungsfunktion der Anklage?
Die Umgrenzungsfunktion der Anklage bestimmt die sogenannte „prozessuale Tat“ – und damit auch, ob beispielsweise wegen desselben Vorgangs später noch einmal eine Anklage möglich ist oder welche Taten der Verjährung unterliegen.