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Welche Beiträge tragen die Versicherten und die Arbeitgeber?
Bei Erwerbstätigen tragen die Versicherten und die Arbeitgeber die Beiträge aus dem Arbeitsentgelt jeweils zur Hälfte. Bei Rentnerinnen und Rentnern tragen die Versicherten und die Rentenversicherungsträger die Beiträge aus der Rente jeweils zur Hälfte.
Wie muss der Sozialversicherungsträger Beitragsansprüche geltend machen?
Der Sozialversicherungsträger muss Beitragsansprüche gegenüber dem Arbeitgeber grundsätzlich bis zum Ablauf des vierten Kalenderjahres geltend machen, das auf das Kalenderjahr folgt, in dem die Beiträge fällig geworden sind.
Wie lange gilt die Frist für Beitragsansprüche?
In der Sozialversicherung gilt grundsätzlich eine Frist von vier Jahren, um Beitragsansprüche geltend zu machen. Bei vorsätzlich vorenthaltenen Beiträgen gilt die Frist auch darüber hinaus.
Wer übernimmt den Arbeitgeberanteil der Krankenversicherung?
Den Arbeitgeberanteil der Krankenversicherung übernimmt der zuständige Rentenversicherungsträger. Die Krankenkassenbeiträge für Versorgungsbezüge oder Arbeitseinkommen aus selbstständiger Tätigkeit müssen Rentnerinnen und Rentner allein zahlen.
Hat der Versicherer den ersten Versicherungsbeitrag verschuldet?
Entrichten Sie den ersten Versicherungsbeitrag nach der 14-tägigen Frist und haben die Verzögerung zu verschulden, darf der Versicherer vom Vertrag zurücktreten. Bezahlen Sie jedoch nach Fristablauf und hat der Versicherer in der Zwischenzeit noch keinen Gebrauch von seinem Rücktrittsrecht gemacht, bleibt Ihr Versicherungsvertrag bestehen.
Ist arbeitsunfähige Versicherte wieder in die Krankenversicherung eingegliedert?
Sollten arbeitsunfähige Versicherte nach ärztlicher Feststellung stufenweise wieder in die Tätigkeit eingegliedert werden, greift die Versicherungsfreiheit bei Teilzeit bezüglich der Krankenversicherung nicht. Das erzielte Arbeitsentgelt ist beitragspflichtig und auf das Krankengeld anzurechnen.