Welche Bemessungsgrundlage ist die Rente?

Bemessungsgrundlage für die Berechnung des Besteuerungsanteils ist der Jahresbetrag der Rente, d. h. die Bruttorente und nicht die an Sie ausgezahlte Rente. Die für Sie einbehaltenen und abgeführten Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung gehören auch zur Bemessungsgrundlage.

Wie müssen sie ihre Rente versteuern?

Als Rentner müssen Sie Ihre Rente bis auf wenige Ausnahmen (z. B. Rente aus gesetzlicher Unfallversicherung) versteuern. Weil aber die Rentenbeiträge in der Ansparphase steuerlich sehr unterschiedlich behandelt werden, ist auch die Besteuerung der Rente alles andere als einheitlich.

Kann ich die Renten zusammengerechnet und besteuern?

Allerdings habe ich gelesen, daß die Renten (angeblich) zusammengerechnet und als ein Betrag berechnet werden. Das würde allerdings keinen Sinn machen, da mehrere Renten ja meistens unterschiedlich besteuert werden (je nach Beginn bzw. Renteneintritt).

Warum sind gesetzliche Rentenversicherte besonders betroffen?

Ohne eine Reform der Rentenbesteuerung sind gesetzlich Rentenversicherte, die heute 48 Jahre alt oder jünger sind, besonders betroffen. Sie bekommen keinen Rentenfreibetrag mehr, zahlen aber jahrelang Beiträge aus ihrem versteuerten Einkommen in die Rentenkasse ein.

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Was ist die Besteuerung der verschiedenen Renten?

Die folgende Übersicht soll Ihnen eine erste Orientierung zur Besteuerung der verschiedenen Renten geben: Bei Renten, die vor 2005 erstmals gezahlt wurden, beträgt der steuerfreie Teil 50 \% der im Jahr 2005 gezahlten Rente.

Wie darf der Grundfreibetrag in die Rentenbesteuerung einbezogen werden?

Nach Einschätzung des BFH dürfen jedoch weder der Grundfreibetrag (2021: 9.744 Euro / Jahr) noch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge in die Berechnung des steuerfreien Anteils mit einbezogen werden. Jetzt ist das Bundesfinanzministerium am Zug und muss die Rentenbesteuerung reformieren.