Welche Bemessungsgrundlagen sind für den Steuerabzug an der Quelle?

Bemessungsgrundlage für den 25 \%igen Steuerabzug an der Quelle sind die vollen Zinsen (Bruttobeträge) ohne jede Kürzung ( § 43a Abs. 2 Satz 1 EStG ). Abgeltungsteuerpflichtig sind insbesondere die folgenden Gewinnausschüttungen:

Kann die Kapitalertragsteuer nicht einbehalten werden?

Kann die Kapitalertragsteuer an der Quelle nicht einbehalten werden (etwa bei einem Auslandsdepot), muss der Anleger seine steuerpflichtigen Kapitalerträge in der Steuererklärung angeben. Dann setzt das Finanzamt 25 \% Abgeltungsteuer fest, wenn die individuelle Besteuerung nach dem Grund- oder Splittingtarif ungünstiger ist.

Wie berücksichtigt das Anlageinstitut die Kapitalertragsteuer?

Das Anlageinstitut berücksichtigt zunächst lediglich eine Teilfreistellung i.H.v. 30 \%. Die Erstattung der zu viel einbehaltenen Kapitalertragsteuer muss der betriebliche Anleger dann im Rahmen der Einkommensteuererklärung beantragen.

Wie versteuert der Anleger einen Investmentfonds?

Der Anleger eines Investmentfonds versteuert die Ausschüttungen des Investmentfonds und die Gewinne aus der Rückgabe, Veräußerung oder Entnahme von Investmentanteilen mit dem Abgeltungsteuersatz oder als Betriebseinnahme.

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Wie ist die Zahlung der Einkommensteuer befreit?

Haushalte mit Geringverdienern sind von der Zahlung der Einkommensteuer befreit. Dies muss von der Mittelschicht ausgeglichen werden. Die Höhe der Sozialversicherungsbeiträge sind auch für die Anwendung der Steuertabellen relevant, weshalb sie hier in einer tabellarischen Übersicht aufgeführt werden sollen.

Wie ist die Übermittlung von Steueranmeldungen möglich?

Steueranmeldungen sind grundsätzlich elektronisch über das ElsterOnline-Portal oder das BZStOnline-Portal abzugeben. Weitere Informationen zur elektronischen Übermittlung von Steueranmeldungen finden auf der Seite zur Elektronische Datenübermittlung.