Welche Bestandteile müssen in einem Lohn -/ gehaltszettel stehen?

Bestandteile einer Gehaltsabrechnung

  • Arbeitgeber: Name und Anschrift (Unternehmen)
  • Arbeitnehmer: Geburtsdatum, Adressdaten.
  • Arbeitgeber: Versicherungsnummer.
  • Einstellungsdatum.
  • Austrittsdatum, wenn bekannt.
  • Steuer-ID und Steuerklasse des Arbeitnehmers.
  • Abrechnungszeitraum inkl.
  • Kinderfreibeträge.

Wie lange muss eine Lohnabrechnung aufbewahrt werden?

sechs Jahre
Jedoch betreffen Lohnabrechnungen insbesondere die Lohnsteuer. Der Gesetzgeber sieht für diese Dokumente eine Aufbewahrungsfrist von sechs Jahren vor. Alle Gehaltsabrechnungen der Arbeitnehmer müssen laut geltendem Recht daher sechs Jahre lang aufbewahrt werden.

Was ist die Lohnabrechnung?

Die Lohnabrechnung ist also genau genommen ein Dokument, welches Auskunft über die Höhe des Lohns gibt, welcher einem Arbeitnehmer zusteht. Hinzu ergibt sich aus der Lohnabrechnung, wie viele und welche Leistungen an das Finanzamt und die Sozialversicherungsträger geleistet wurden.

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Ist die Lohnabrechnung günstiger als vom Steuerberater?

Mit der richtigen Lohnsoftware, etwas Wissen zur Lohn- und Gehaltsabrechnung und ein wenig Einarbeitung schaffen Sie das auch – günstiger und einfacher als vom Steuerberater oder Lohnbüro. Viele kleine und mittelständische Unternehmen lagern die Lohnabrechnung an den Steuerberater oder das Lohnbüro aus.

Wie ist die erstellungspflicht für eine Lohnabrechnung geregelt?

Die Erstellungspflicht für eine Lohnabrechnung oder eine Gehaltsabrechnung ist gesetzlich geregelt. § 108 der Gewerbeordnung (GewO) besagt, dass jeder Arbeitgeber grundsätzlich dazu verpflichtet ist. Es gibt nur zwei bestimmte Fälle, in denen dies nicht der Fall ist: Du leistest keine Zahlung an den Arbeitnehmer.

Wann kommt es zu fehlerhaften Angaben in der Lohnabrechnung vor?

Eine Neu­berechnung kommt vor, wenn es zu fehlerhaften Angaben in der Lohn- oder Gehalts­abrechnung im Vormonat kam. In diesem Fall ist der oder die Arbeit­nehmer:in bei mehreren Arbeitgeber:innen gleichzeitig beschäftigt. Siehe Punkt „F“.