Inhaltsverzeichnis
Welche Bildungsleitlinien gibt es?
Religion, Philosophie, Ethik (Religion, Ethik, Philosophie) Naturwissenschaft, Mathematik, Technik (MATHEMATIK, NATURWISSENSCHAFT, TECHNIK) Sprache, Schrift, Kommunikation (SPRACHE(N), ZEICHEN, SCHRIFT) Bewegung, Körper, Gesundheit (Körper, Gesundheit, Bewegung)
Was sind die Bildungsleitlinien?
Bildungsleitlinien und die Dokumentationspflicht stellen also eine Art „Korrektiv“ dar. Sie sollen sicherstellen, dass alle Kindertagesstätten alle Kompetenzen von Kindern fördern und alle Bereiche berücksichtigen. Nur so kann Kindern für die Schule Lernmotivation mit auf den Weg gegeben werden.
Welche Beispiele gibt es zu den bildungsleitlinien?
Beispiele guter Praxis zu den Bildungsleitlinien Kooperation und Vernetzung der verschiedenen Bildungsorte – kommunale Bildungslandschaften Bildungs- und Erziehungspartnerschaft mit den Eltern Pädagogik der Vielfalt – Inklusion, innere Differenzierung, Partizipation und Ko-Konstruktion
Was sind die Themen der frühkindlichen Bildung?
Frühkindliche Bildung, Erziehung und Betreuung sind Themen, die aktuell in Fachdebatten und politischen Diskussionen einen hohen Stellenwert einnehmen. Insbesondere der frühkindliche Bildungsbereich, einschließlich der Sprachentwicklung, sind zentrale Anliegen von Bildungs-, Sozial- und Familienpolitik (vgl. Bildungsbericht 2008, S. 47).
Was sind die bildungsleitlinien für Kindertageseinrichtungen?
Auf der Grundlage der Bildungsleitlinien ist das IFP beauftragt, für das Praxisfeld Kindertageseinrichtungen Materialien zum Thema Inklusion/Pädagogik der Vielfalt zu erstellen. Die erste Handreichung mit dem Titel „Lust und Mut zur Inklusion in Kindertageseinrichtungen.
Was akzentuiert das Bundesministerium für Bildung und Forschung?
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung akzentuierte Anfang diesen Jahres das Bürgerrecht auf Bildung sowie die geplante Stärkung kognitiv ausgerichteter Förderung in der frühen Kindheit mit den Worten: „Kein Kind darf verloren gehen“ (Schavan 2010, zit. n. BMBF 2010, S. 1).