Welche Daten dürfen vom Arbeitgeber gespeichert werden?

Arbeitgeber dürfen laut Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) nur Mitarbeiterdaten speichern und verarbeiten, die zur Durchführung des Beschäftigungsverhältnisses erforderlich sind. Dazu gehören vor allem die Stammdaten der Arbeitnehmer sowie Angaben zur Ausbildung und zur beruflichen Qualifikation.

Wann darf man dienstliche Daten verarbeiten?

Antwort. Ihr Unternehmen/Ihre Organisation darf nur unter folgenden Umständen personenbezogene Daten verarbeiten: mit Einwilligung der betroffenen Personen; bei Bestehen einer vertraglichen Verpflichtung (ein Vertrag zwischen Ihrem Unternehmen/Ihrer Organisation und einem Kunden);

Wann muss der Arbeitgeber die erforderlichen Informationen zukommen lassen?

Der Arbeitgeber muss dem Betriebsrat die erforderlichen Informationen so frühzeitig zukommen lassen, dass er in der Lage ist, sie zu prüfen und auf einer Betriebsratssitzung über die Zustimmung zu entscheiden. Da dies von den Gegebenheiten des Einzelfalls abhängt, gibt es keine feste Zeitspanne für die Unterrichtung.

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Kann der künftige Arbeitgeber einen Arbeitnehmer einstellen?

Der künftige Arbeitgeber, der einen Arbeitnehmer einstellen möchte, hat oft auch ein Interesse an Informationen, die nicht deutlich aus den Bewerbungsunterlagen hervorgehen oder er an den Angaben des Bewerbers Zweifel hegt. In der Praxis ist es daher üblich sich telefonisch beim ehemaligen Arbeitgeber die fehlenden Informationen zu beschaffen.

Was bedeutet der Begriff „Persönliche Daten“?

der Begriff „persönliche Daten“ sich auf Dokumente beziehen kann, die der Mitarbeiter als persönlich behandelt, die jedoch nicht eindeutig seinem Privatleben zuzuordnen seien. Der streitgegenständliche Datei-Ordner als „persönlich“ und nicht „privat“ gekennzeichnet war. Was Arbeitnehmer beachten sollten

Ist ein Zugriff auf die Dateien des Gerätes zulässig?

Ein Zugriff auf die Dateien des Gerätes wird zulässig sein, solange der Zugriff für die Durchführung des Arbeitsverhältnisses erforderlich ist, mithin einem schutzwürdigen betrieblichen Zweck dient. Eine Ausnahme wird dann anzunehmen sein, wenn bestimmte Daten eindeutig privater Natur sind.