Welche Ehepartner haben die Zulagenberechtigung?

Nur Ehepartner haben das Privileg, diese Regel legal zu umgehen. All diejenigen, die normalerweise nicht förderberechtigt sind und mit einem unmittelbar begünstigten Riester-Sparer verheiratet sind, erhalten die mittelbare Zulagenberechtigung.

Sind beide Ehepartner gesetzlich versicherungspflichtig?

Angenommen, beide Ehepartner sind reguläre Arbeitnehmer. Damit sind beide gesetzlich renten­versicherungs­pflichtig und förderberechtigt im Rahmen der Riester-Rente. Jeder Partner kann selbständig einen Riester-Vertrag bei einem passenden Anbieter eröffnen und die staatliche Grundzulage sowie etwaige Kinderzulagen uneingeschränkt nutzen.

Ist der Ehemann mit einer Förderberechtigten Person verheiratet?

Der Ehemann wäre eigentlich von der Riester-Rente ausgeschlossen. Doch da er mit einer förderberechtigten Person verheiratet ist, gilt er als mittelbar begünstigt und kann von nun an selbst „riestern“. Beispiel: Eine förderberechtigte Beamtin ist mit einem nicht erwerbstätigen Mann (z.B. Arbeits­loser oder Hausmann) verheiratet.

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Wie kann die Ehefrau einen Riester-Vertrag abschließen?

Die Ehefrau kann einen Riester-Vertrag abschließen, sofern sie die allgemeinen Voraussetzungen erfüllt (u. a. Einzahlen von mind. 4 \% des Vorjahres­bruttogehaltes). Der Ehemann wäre eigentlich von der Riester-Rente ausgeschlossen.

Was gilt für die Erwerbstätigkeit in der Ehe?

Dabei sollte klar sein, dass die Ehepartner nicht nur zur Erwerbstätigkeit berechtigt, sondern auch zu Haushaltsdiensten verpflichtet sind und sich die Erwerbstätigkeit nach Möglichkeit auf ein solches Arbeits- und Zeitmaß beschränken sollte, dass Leistungen im Haushalt möglich sind. Auch in der Ehe gilt das Gebot der Rücksichtnahme.

Welche Rechte und Pflichten hat die Ehe?

Da die Ehe Grundlage der Familie ist, die soziale Aufgaben übernimmt, steht sie unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung (Art. 6 Grundgesetz). Um diesen Schutz zu gewährleisten, regelt der Gesetzgeber die Rechte und Pflichten der Ehe relativ detailliert.

Kann ein Ehepartner über sein gesamtes Vermögen verfügen?

Will ein Ehepartner über sein gesamtes Vermögen verfügen, müssen Sie zustimmen (§ 1365 BGB). Eine Verfügung über das gesamte Vermögen kommt bereits dann in Betracht, wenn der Ehepartner über ca. 90 \% seiner Vermögenswerte verfügt. Ihr Ehepartner ist ein Philanthrop.

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