Welche Einfuhrabgaben können bei der Einfuhr von Waren in das Zollgebiet der Gemeinschaft erhoben werden?

Zoll für alle eingeführten Waren. Verbrauchsteuern für alle verbrauchsteuerpflichtigen Waren (Energiesteuer, Tabaksteuer, Alkoholsteuer, Alkopopsteuer, Biersteuer, Schaumwein- und Zwischenerzeugnissteuer und Kaffeesteuer) Einfuhrumsatzsteuer für alle eingeführten Waren.

Auf was werden Zölle erhoben?

Zölle sind Abgaben die beim unmittelbaren Eingang von Waren in den Wirtschaftskreislauf (Einfuhrzoll) oder beim Verlassen des Wirtschaftskreislaufs (Ausfuhrzoll) erhoben werden. Zölle sind tarifäre Handelshemmnis (engl. tariff), da sie den freien Warenverkehr behindern.

Was zahlen sie für die Einfuhr von Waren aus der EU?

Wichtig: Sie zahlen für die Einfuhr von Waren nur Steuern, wenn diese nicht aus der EU kommen. D.h., wenn Sie aus z.B. Bei einem Warenwert von bis zu EUR 22 sind keine Steuern zu zahlen. Sollte der Warenwert EUR 22 übersteigen, so ist Mehrwertsteuer auf den Warenwert zu entrichten.

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Ist die Einfuhr nach Deutschland beim Zoll möglich?

Ist dies der Fall, sind Sie verpflichtet, die Einfuhr nach Deutschland beim Zoll anzumelden – natürlich vor der Einreise. Übrigens: Die Einfuhrbestimmungen der EU besagen weiterhin, dass die Waren vorschriftsgemäß, d. h. versteuert, in den Raum der Europäischen Union eingeführt worden sein müssen.

Welche Steuern müssen sie bei der Einfuhr bezahlen?

Bei einem Warenwert zwischen 22 und 150 Euro müssen Sie bei der Einfuhr lediglich die Einfuhrumsatzsteuer bezahlen. Diese liegt – je nach Produkt – bei 7 oder 19\%, analog zur deutschen Mehrwertsteuer.

Was ist eine zollmeldung aus einem Nicht-EU-Staat?

Zoll und Steuern. Eine Post- oder Kuriersendung aus einem Nicht-EU-Staat muss grundsätzlich zollamtlich abgefertigt werden. Ob Sie Zölle oder Steuern bezahlen müssen und wie zu verfahren ist, hängt von der Art und dem Wert der Ware ab. Die Zollanmeldung übernimmt gegebenenfalls das Beförderungsunternehmen.