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Welche Einkommensteuersätze gibt es in Italien?
Nachfolgend finden Sie einen Überblick über die aktuellen Einkommensteuersätze in Italien: Bei einem zu versteuernden Einkommen in Höhe von 22.500 Euro beträgt die zu zahlende italienische Einkommensteuer 6.075 Euro (22.500 Euro x 0,27). Tipp: Lesen Sie hier mehr über Einkommensteuer und Steuerabzüge.
Ist die Italien-Selbstauskunft ein Visum?
Die Italien-Selbstauskunft ist kein Visum und ersetzt in keiner Weise ein Visum. Wenn Ihre Staatsangehörigkeit ein solches erfordert, wird die Einwanderungsbehörde Sie bitten, Ihr Visum und das Formular Selbstauskunft vorzulegen, um Ihre Einreise in das Land zu ermöglichen. Beantragen Sie die Erklärung, um Ihre Reise anzutreten.
Wie erfolgt die Steuererklärung in Italien?
Wie in Deutschland erfolgt auch die IRPEF in Italien ein progressiver Steuersatz auf die Nettoeinkünfte und ist daher mit den Steuersätzen in Deutschland vergleichbar. Dennoch sind auch Unterschiede zum deutschen Steuersystem zu erkennen: Die Steuererklärung ist jährlich einzureichen und zudem können keine Freibeträge geltend gemacht werden.
Was ist die italienische Steuernummer?
Die italienische Steuernummer, der sogenannte „ Codice Fiscale “ ist die Grundvoraussetzung dafür, dass Steuern an das italienische Finanzamt abgeführt werden können. Er ist außerdem Grundlage für den Abschluss vieler wichtiger Verträge, wie zum Beispiel für den Abschluss eines Mietvertrages.
Was sind die Unterschiede zum deutschen Steuersystem?
Dennoch sind auch Unterschiede zum deutschen Steuersystem zu erkennen: Die Steuererklärung ist jährlich einzureichen und zudem können keine Freibeträge geltend gemacht werden. Hiernach orientiert sich die IRPEF am Katasterertrag (rendita catastale), der im Katasterregister festgehalten ist.
Wie kann man von einer steuerlichen Sonderregelung profitieren?
Natürlichen Personen können von einer steuerlichen Sonderregelung profitieren, sprich eine Steuerbegünstigungen. Diese gilt aber nur, sofern Sie Ihren Wohnsitz in nach Italien verlegen. Die Pauschalsteuer beträgt 100.000€ pro Steuerperiode auf das Einkommen im Ausland, bei Rentnern liegt die Pauschalsteuer bei 7\%.