Welche Einzelverträge hat der Musiker mit der GbR?
Einzelverträge der Musiker mit der GbR. (Hier wird z.B. die Gage festgelegt, Kündigungsfristen, Regelungen im Krankheitsfall, etc…) Der Fanshop-Beauftrage hat auch einen extra Vertrag mit der GbR. Hier wird die Vergütung für diese Aufgabe geregelt, und über wieviel Budget er verfügen kann, um neue Waren im Namen der GbR zu kaufen.
Welche Aufgaben gibt es für eine Band?
Proberaum, Probenplan, Setliste, Equipment (Gesangsanlage für den Proberaum, Licht- und Tontechnik von einem Verleiher für die Konzerte), Fahrten zu den Konzerten, etc… (Über die verschiedenen Aufgaben in einer Band wird es sicherlich noch einen eigenen Ratgeber-Artikel geben).
Welche Verträge bestehen mit der GbR?
Hier könnten folgende Verträge bestehen: Der GbR Vertrag von den beiden Mitgliedern die die Verantwortung tragen. Der Management-Vertrag. Dieser regelt was das Management für Aufgaben hat und was es dafür bekommt. Der Vertrag zwischen GbR und der Licht- und Tontechnik Firma.
Wie kümmert sich die Band um die Organisation der Konzerte?
Die Band hat ein Management das sich um die Organisation der Konzerte kümmert, und bekommt dafür 10\% der Gesamtgage. Ein weiteres Bandmitglied (nicht in der GbR) kümmert sich um den Fan-Shop. Hier könnten folgende Verträge bestehen: Der GbR Vertrag von den beiden Mitgliedern die die Verantwortung tragen. Der Management-Vertrag.
Wie verpflichtet sich der Musikverlag zu bewerben und zu verbreiten?
Im Gegenzug verpflichtet sich der Musikverlag, die Werke des Urhebers zu bewerben, zu vervielfältigen und zu verbreiten. Zudem erhält der Urheber eine Vergütung. In den meisten Fällen hat der Urheber bereits einen Wahrnehmungsvertrag mit der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA).
Wie sollte man sich mit den einzelnen Musikern zusammensetzen?
Sobald ihr die ersten Konzerte spielt, oder euch überlegt größere Anschaffungen zu tätigen, sollte man sich mit seinen Musiker-Kollegen zusammensetzen und diese Themen besprechen. Der Band-Vertrag dient zur Absicherung der einzelnen Musiker.