Welche Feiertage muss der Arbeitgeber bezahlen?

Laut Gesetz ist vorgesehen: Fällt Arbeit durch einen gesetzlichen Feiertag aus, darf das keine Minderung des Arbeitsentgelts zur Folge haben. Arbeitgeber müssen also an diesen Tagen das Gehalt zahlen, das ihre Arbeitnehmer ohne den Arbeitsausfall erhalten hätten (§ 2 Abs. 1 EFZG).

Welche Feiertage gelten für Arbeitnehmer?

Antwort: Grundsätzlich dürfen Arbeitnehmer an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen nicht beschäftigt werden (§ 9 Arbeitszeitgesetz – ArbZG). Für zulässige Arbeit an einem Sonn- oder Feiertag steht ihnen innerhalb von zwei bzw. acht Wochen ein Ersatzruhetag zu.

Warum müssen Arbeitnehmer an Feiertagen voll bezahlt werden?

Im Grunde genommen ja, denn Feiertage müssen den Arbeitnehmern voll bezahlt werden, auch wenn sie an diesen Tagen keine Leistung erbringen. Das wurmt Arbeitgeber natürlich, weshalb sie sich häufig damit heraus reden wollen, dass sie auf Stundenlohnbasis abrechnen. Und da an Feiertagen nun einmal keine Stunden geleistet werden,

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Wie fällt die Arbeit an deutschen Feiertagen aus?

Bei einem Auslandseinsatz fällt die Arbeit an deutschen Feiertagen nicht aus – außer es handelt sich auch im Gastland um Feiertage. Der Arbeitnehmer hat in dem Fall keinen Anspruch auf Entgeltzahlung nach § 2 Abs. 1 EFZG.

Was hat der Arbeitnehmer für die gesetzlichen Feiertage zu zahlen?

(1) Für Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte.

Was gilt für Feiertage im Arbeitszeitgesetz?

In Bezug auf das Arbeitszeitgesetz gilt das sogenannte `Territorialprinzip`. Das heißt, die Feiertage an dem Arbeitsort, wo sie eingesetzt werden, sind zu berücksichtigen. Z.B. ist Mariä Himmelfahrt in Bayern Feiertag, in Baden-Württemberg aber nicht; an diesem Tag darf in Baden-Württemberg gearbeitet werden, in Bayern aber nicht.