Welche Form der Steuererleichterung bekommen die Eltern?

Eltern dürfen nur eine Form der Steuererleichterung bekommen: Kindergeld oder Kinderfreibetrag. Wenn Sie Ihre Steuererklärung ans Finanzamt abgegeben haben, prüfen deshalb die Finanzbeamten, was für Sie günstiger ist und womit Sie der Staat finanziell mehr unterstützt („Günstigerprüfung“).

Wie können sie eine Steuererleichterung bekommen?

Eltern dürfen nur eine Form der Steuererleichterung bekommen: Kindergeld oder Kinderfreibetrag. Wenn Sie Ihre Steuererklärung ans Finanzamt abgegeben haben, prüfen deshalb die Finanzbeamte, was für Sie günstiger ist und womit Sie der Staat finanziell mehr unterstützt (“ Günstigerprüfung „).

Warum gibt es die Steuerklasse 2 für Alleinerziehende?

Die zusätzlichen Belastungen sind wiederum der Grund, warum es für Alleinerziehende die Steuerklasse 2 gibt. Wer ein Kind aufzieht und Anspruch auf Kindergeld oder einen Kinderfreibetrag hat, wird in diese Steuerklasse eingruppiert. Hier bekommen Arbeitnehmer mit Kind einen Ausgleich in Form eines höheren Entlastungsbetrags.

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Wie viel Steuern müssen sie mit dem Kinderfreibetrag bezahlen?

Mit dem Kinderfreibetrag, also minus 7.620 Euro, schrumpft Ihr zu versteuerndes Einkommen auf 42.380 Euro. Dann müssten Sie nur noch rund 5.464 Euro Steuern zahlen. Und jetzt kommt der eigentliche Knackpunkt: Die Differenz zwischen den Steuern, die Sie mit und ohne Kinderfreibetrag bezahlen müssten, beträgt 2.118 Euro.

Wer hat Anspruch auf Kindergeld oder Steuererleichterung?

Eltern haben im Normalfall Anspruch auf Kindergeld oder den sogenannten Kinderfreibetrag. Das Kindergeld wird monatlich ausgezahlt, während der Kinderfreibetrag als Steuererleichterung dient. Um eine der beiden Optionen in Anspruch zu nehmen, müssen Eltern einen Antrag bei der zuständigen Familienkasse stellen.

Wie gelten die Kinderfreibeträge für das Kindergeld?

Für die Kinderfreibeträge gelten dieselben Voraussetzungen, wie für das Kindergeld. Mit einem kleinen Unterschied: Während die Familienkasse das Kindergeld in der Regel nur für Kinder mit einem Wohnort im Inland oder der EU/ EWR zahlt, gewährt das Finanzamt die Freibeträge auch für Kinder mit einem ausländischen Wohnsitz.

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