Welche Gründe gibt es einen Mieter zu kündigen?

  • Kündigungsgrund: Zahlungsverzug und Mietrückstand.
  • Der Mieter zahlt die Miete nicht pünktlich.
  • Der Mieter stört den Hausfrieden: Beleidigung, Lärm, Drogen.
  • Der Mieter vernachlässigt die Mietwohnung.
  • Untervermietung: Der Mieter lässt Dritte in seiner Wohnung wohnen.
  • Der Mieter betreibt ein Gewerbe in seiner Wohnung.

Kann ich meinen Mieter kündigen?

Haben Mieter und Vermieter einen unbefristeten Mietvertrag abgeschlossen (Normalfall), können Mieter diesen Mietvertrag ohne Angabe von Gründen kündigen. Vermieter nicht. Sie benötigen einen gesetzlich anerkannten Kündigungsgrund. Dem vertragstreuen Mieter kann der Vermieter nur ausnahmsweise kündigen.

Wie musst du eine Mieterhöhung rechtssicher durchgesetzt werden?

Damit eine Mieterhöhung rechtssicher durchgesetzt wird, musst Du als Vermieter im Mieterhö­hungs­schreiben den Grund für die Erhöhung der Miete darlegen. Im Folgenden klären wir Dich auf, welche Gründe es gibt und was bei diesen jeweils zu beachten ist.

Wie nimmt das Gericht eine Mietminderung vor?

Im Streitfall nimmt das Gericht eine Bemessung der Höhe der Mietminderung gemäß § 287 ZPO im Rahmen der Schätzung vor. Nimmt der Mieter eine unangemessen hohe Mietminderung vor und erreicht diese dann einen Betrag, der einer zweifachen Monatsmiete entsprechen würde, steht dem Vermieter das Recht zur fristlosen Kündigung wegen Mietrückstands zu.

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Kann der Vermieter eine Minderung der Miete hinnehmen?

Der Mieter hat einen Mangel der Mietsache unverzüglich nach Kenntnisnahme dem Vermieter gegenüber anzuzeigen. Anderenfalls steht dem Mieter ein Recht zur Vornahme einer Mietkürzung nicht zu. Hintergrund ist, dass der Vermieter eine Minderung der Miete dann nicht hinnehmen muss, wenn er den Mangel der Mietsache nicht kannte bzw. kennen konnte.

Was bedeutet die Vornahme einer Mietminderung?

Dem Mieter steht das Recht zur Vornahme einer Mietminderung somit kraft Gesetzes zu. Dies bedeutet, dass der Mieter zur Mietkürzung berechtigt ist, ohne dieses Recht vorher einklagen oder dem Vermieter gegenüber vorab ankündigen zu müssen.