Inhaltsverzeichnis
Welche Grundsatz verfolgt das BGB für den Abschluss von Verträgen?
§ 151 BGB legt fest, dass Verträge durch die Annahme des Antrags zustande kommen. Angebot und Annahme müssen nicht ausdrücklich erklärt werden. Es genügt ein Verhalten, das objektiv erkennen lässt, dass man einen Vertrag schließen will und dass der andere Teil mit seinem Verhalten darauf eingeht (sog. 1 BGB).
Ist ein mündlicher Vertrag gültig BGB?
Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) erlaubt es grundsätzlich, Verträge wahlweise in mündlicher oder in Schriftform abzuschließen. Der Vertrag per Handschlag, zum Beispiel beim Kauf gebrauchter Waren von privat gegen Bargeld, ist dann rechtlich ebenso bindend wie ein schriftlicher Kontrakt.
Ist eine AGB ein Vertrag?
AGB werden nicht automatisch Bestandteil eines Vertrages, sondern sie müssen vertraglich vereinbart werden. Geregelt ist das Recht der AGB in den Paragrafen 305 bis 310 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
Was ist vom Zustandekommen eines Vertrages zu unterscheiden?
Vom Zustandekommen eines Vertrages, also dem Vertragsschluss durch Angebot und Annahme, ist die nachfolgende Frage der Wirksamkeit eines geschlossenen Vertrages streng zu unterscheiden (siehe oben unter Rn. 89 ff. ). Dies erkennen Sie zum Beispiel an den Formulierungen in §§ 108 Abs. 1, 177 Abs. 1, 1366 Abs. 1.
Wie ist die Aufhebung von Verträgen möglich?
Die Aufhebungsfreiheit gibt an, dass man sich von Verträgen auch wieder lösen kann, wenn man dies im Einvernehmen tut. Eine einseitige Lösung vom Vertrag ist nicht ohne Weiteres möglich. Wie ist ein Vertrag aufgebaut? Oft ist es so, dass Vertragsparteien genannt werden und dann der eigentliche Vertragsinhalt genannt wird.
Ist ein Vertrag mangels Einigung nicht zustande gekommen?
Ist ein Vertrag umgekehrt mangels Einigung nicht zustande gekommen, liegt gar kein Rechtsgeschäft („Nicht-Rechtsgeschäft“) vor. Die Frage der Nichtigkeit kann sich nicht stellen, weil es gar kein Rechtsgeschäft gibt, das nichtig sein könnte.
Was ist eine Mehrdeutigkeit?
Bei nur zwei Bedeutungen spricht man auch von Doppeldeutigkeit oder Zweideutigkeit. Zu den Mehrdeutigkeiten gehören auch manche Anspielungen, darunter die Frivolität oder Anzüglichkeit . Mehrdeutigkeit ist ein Charakteristikum von Zeichen, vor allem von sprachlichen Zeichen.