Welche Güter benötigen eine Ausfuhrgenehmigung?

Einer Genehmigungspflicht unterliegen gemäß § 8 AWV insbesondere Kriegswaffen, Munition und Rüstungsmaterial mit zahlreichen Ausnahmen. Die Ein- oder Ausfuhr von bestimmten Agrarprodukten in bzw. aus EU-Mitgliedstaaten ist nur mit Verwendung einer Ein- oder Ausfuhrlizenz zulässig.

Wann ist eine Ausfuhr zulässig?

Allgemein genehmigt ist die Ausfuhr bestimmter Güter mit doppeltem Verwendungszweck unterhalb einer bestimmten Wertgrenze (5.000 Euro je Ausfuhrvertrag), welche nach Art. 3 Abs. 1 i.V.m. Anhang I Dual-Use-VO einer Genehmigungspflicht unterliegen, sofern nicht das Bestimmungsziel von der Genehmigung ausgenommen ist.

Was ist die EU001?

EU001 – Dual-Use-Güter in zehn Länder.

Warum braucht man für manche Güter eine besondere staatliche Ausfuhrgenehmigung?

Hauptsächlich aus außen- und sicherheitspolitischen Gründen bedarf es in vielen Fällen der vorherigen Genehmigung. Kontrolliert wird der Außenwirtschaftsverkehr mit strategisch wichtigen Gütern, v.a. Waffen, Rüstungsgütern und Gütern mit doppeltem Verwendungszweck (sog. Dual-Use-Güter).

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Was sind genehmigungspflichtige Waren?

In der Ausfuhrliste sind nur die nach deutschem Recht genehmigungspflichtigen Güter enthalten. Dies sind Rüstungsgüter (Teil I A der Ausfuhrliste) und nationale Güter mit doppeltem Verwendungszweck (Teil I B der Ausfuhrliste).

Wann muss eine Ausfuhrgenehmigung beantragt werden?

Stellen Sie den Antrag auf Ausfuhrgenehmigung rechtzeitig vor Lieferung. Die Dauer des Genehmigungsverfahrens kann stark schwanken. Sie kann zwischen 2 Wochen und mehreren Monaten bei besonders kritischen Ausfuhrkonstellationen variieren.

Was ist eine allgemeine Genehmigung?

Allgemeine Genehmigungen sind eine Sonderform von Ausfuhrgenehmigungen. Sie haben die gleichen Wirkungen wie alle anderen Ausfuhrgenehmigungen, müssen aber nicht beantragt werden.

Was ist ein Nullbescheid von BAFA?

Ergibt sich bei der Überprüfung des Antrags, dass für das Vorhaben tatsächlich keine Genehmigungspflicht besteht, erteilt das BAFA einen sogenannten „Nullbescheid“. Der Nullbescheid trifft nur eine Aussage über das konkret beantragte Ausfuhrvorhaben und ist nicht übertragbar.

Was steht bei nicht gelisteten genehmigungspflichtigen Gütern im Vordergrund?

Während Güter, die von den Güterlisten erfasst sind, also gelistete Güter, immer eine Genehmigungsvorbehalt unterliegen und zwar unabhängig von den tatsächlichen Verwendungszweck, steht bei Nichtgelisteten Güter der Verwendungszweck im Vordergrund der Betrachtung.

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Was versteht man unter Dual Use Güter?

Güter mit doppeltem Verwendungszweck; Gegenstände, Technologien und Kenntnisse, die i.d.R. zivilen Zwecken dienen, die aber auch für militärische Zwecke verwendet werden können. 1) ist die Ausfuhr von Dual-Use-Gütern, die in Anhang I aufgeführt sind, genehmigungspflichtig.

Sind allgemeine Genehmigungen genehmigt?

Sie haben die gleichen Wirkungen wie alle anderen Ausfuhrgenehmigungen, müssen aber nicht beantragt werden. Allgemeine Genehmigungen werden vielmehr von Amts wegen bekannt gegeben und haben zur Folge, dass automatisch alle Ausfuhren genehmigt sind, die die Voraussetzungen der jeweiligen Allgemeinen Genehmigung erfüllen.

Wie ist die Inanspruchnahme der allgemeinen Genehmigungen beim BAFA?

Die Inanspruchnahme der Allgemeinen Genehmigungen ist beim BAFA vor der ersten Ausfuhr oder innerhalb von 30 Tagen danach anzuzeigen. Lediglich bei der Allgemeinen Genehmigung Nr. 18 entfällt eine derartige Registrierungspflicht. Die Registrierung und ggf. notwendige Meldungen sind elektronisch mit dem vom BAFA…

Wie muss die Registrierung zur allgemeinen Genehmigung erfolgen?

Die Registrierung zur Allgemeinen Genehmigung muss vor der Nutzung erfolgen. In bestimmten Fallkonstellationen muss ein Vorverfahren durchlaufen werden. Der Nutzer muss eine sog. Integrationserklärung vom französischen „Integrator“ anfordern, zu seinen Unterlagen nehmen und ggf. dem BAFA vorlegen.

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Wann ist die Inanspruchnahme der allgemeinen Genehmigungen anzuzeigen?

Die Inanspruchnahme der Allgemeinen Genehmigungen ist beim BAFA vor der ersten Ausfuhr oder innerhalb von 30 Tagen danach anzuzeigen. Lediglich bei der Allgemeinen Genehmigung Nr. 18 entfällt eine derartige Registrierungspflicht.