Welche Informationen darf der Arbeitgeber speichern?

Arbeitgeber dürfen laut Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) nur Mitarbeiterdaten speichern und verarbeiten, die zur Durchführung des Beschäftigungsverhältnisses erforderlich sind. Dazu gehören vor allem die Stammdaten der Arbeitnehmer sowie Angaben zur Ausbildung und zur beruflichen Qualifikation.

Welche Daten darf der Arbeitgeber abfragen?

Der Arbeitgeber darf außer den Kontaktdaten (Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse) nur die Beschäftigtendaten erfragen, die er benötigt, um die Eignung des Bewerbers für eine in Betracht kommende Tätigkeit festzustellen. Eine Pflicht zu anonymen Bewerbungen sieht der Gesetzentwurf nicht vor.

Was ist das größte Risiko für die Informationssicherheit eines Unternehmens?

Das wohl größte Risiko für die Informationssicherheit eines Unternehmens liegt in der externen Kommunikation der Beschäftigten mit Kunden, Interessenten oder Geschäftspartnern. Vielfach sind Mitarbeiter unsicher, welche Informationen an welchen Dialogpartner weitergegeben werden dürfen.

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Was macht ein wissenschaftlicher Mitarbeiter?

Was macht ein wissenschaftlicher Mitarbeiter?*. Als wissenschaftlicher Angestellter kommt man in seinem Job täglich mit Forschungen, Untersuchungen oder auch mit der Wissensvermittlung in Kontakt. Daneben zählen Verwaltungsarbeiten sowie die Kooperation mit dem Professor zu den gängigen Aufgabenbereichen.

Wie verhelfen Mitarbeitern zu IT-Sicherheit?

Verständnis und Kenntnis von IT-Sicherheit verhelfen Mitarbeitern zu einem sicheren Umgang mit der IT-Infrastruktur. Zieht Security awareness ins Unternehmen ein, trägt jeder Mitarbeiter mit seinem Handeln zur IT-Sicherheit im Unternehmen bei. In welchen Bereichen gilt es, Mitarbeiter zu sensibilisieren?

Welche Rechte haben sie in Sachen Datenschutz als Arbeitnehmer?

Im Folgenden stellen wir Ihnen einige wichtige Rechte vor, die Sie in Sachen Datenschutz als Arbeitnehmer haben: Allgemeines Auskunftsrecht des Betroffenen: Sie dürfen die zu Ihrer Person gespeicherten Daten – und damit auch Ihre Personalakte – jederzeit einsehen. Die Inhalte muss der Arbeitgeber streng vertrauliche behandeln.

Welche Rechte hat der Arbeitnehmer nach dem Datenschutzgesetz gegenüber seinem Arbeitgeber?

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Mitarbeiter haben ein grundsätzliches Recht auf Auskunft bezüglich der beim Arbeitgeber gespeicherten Daten zu seiner Person. Sie haben zudem wie überall im Datenschutz auch am Arbeitsplatz das Recht auf Löschung unrechtmäßig gespeicherter Daten zu Ihrer Person.

Welche Betriebsgeheimnisse müssen Arbeitnehmer bewahren?

Über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse müssen alle Arbeitnehmer Stillschweigen bewahren. Für manche Berufsgruppen, etwa Ärzte oder Psychologen, gilt eine erweiterte Verschwiegenheitspflicht. Bei Verstoß gegen die Schweigepflicht drohen eine Kündigung und unter Umständen eine Geld- oder Haftstrafe.

Welche Grundsätze gelten beim Datenschutz am Arbeitsplatz?

Die Grundsätze der höchstmöglichen Datensparsamkeit sowie der Zweckgebundenheit gelten auch beim Datenschutz am Arbeitsplatz. Mitarbeiter haben ein grundsätzliches Recht auf Auskunft bezüglich der beim Arbeitgeber gespeicherten Daten zu seiner Person.

Wie können Arbeitgeber den Schutz von Betriebsgeheimnissen erhöhen?

Auch durch organisatorische oder technische Mittel können Arbeitgeber den Schutz von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen erhöhen. Sie können etwa dafür sorgen, dass noch weniger Menschen Zugang zu internen Informationen haben, indem sie digitale oder analoge Zugangskontrollen einsetzen.

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Wie möchte der Gesetzgeber den betroffenen Mitarbeitern die Sensibilität verpflichten?

Der Gesetzgeber möchte, dass den betroffenen Mitarbeitern die Sensibilität ihrer Tätigkeit besonders vor Augen geführt wird und verpflichtet den Arbeitgeber daher in § 5 BDSG, diese Mitarbeiter bei der Aufnahme ihrer Tätigkeit auf das Datengeheimnis besonders zu verpflichten.