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Welche Kinder bekommen den Freizeitbonus?
Den Freizeitbonus erhalten einkommensschwache Familien, die entweder auf Hartz IV angewiesen sind, Wohngeld, den Kinderzuschlag oder Leistung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten. Familien, die bereits Kindergeld beziehen, erhalten den Bonus automatisch überwiesen, es muss kein Antrag gestellt werden.
Habe ich Anspruch auf Kinderfreizeitbonus?
„Zusammenfassung: Entgegen den Ausführungen unter Punkt 1.5 der Weisungen zu den Sozialschutz-Paketen haben Minderjährige, die für den Monat August 2021 allein wegen ihrer Bildungs- und Teilhabebedarfe (BuT) hilfebedürftig sind, ebenfalls einen Anspruch auf den Kinderfreizeitbonus (analog § 71 Absatz 2 SGB II).
Wie viel wird es für das erste und zweite Kind gezahlt?
Es ist immer gleich und wird bis zum 18. Lebensjahr gezahlt. Ab Juli 2019 sind es 204 Euro pro Monat für das erste und zweite Kind, 210 Euro pro Monat für das dritte Kind und 235 Euro pro Monat ab dem vierten Kind.
Wie viele Kinderkrankentage bekommen Eltern für das Jahr 2019?
Um etwas mehr Spielraum zu bekommen, haben Bund und Länder beschlossen, Eltern für das Jahr mehr Kinderkrankentage zu gewähren – auch, wenn ihre Kinder gesund sind. Statt wie früher 10 sind es aktuell 20 pro Kind und Elternteil. Alleinerziehende bekommen statt 20 nun 40 Kinderkrankentage pro Kind.
Wie hoch ist der Betrag für das erste und das zweite Kind?
Konkret bedeutet das, dass der Betrag für das erste und zweite Kind jeweils von 194 auf 204 Euro steigen wird. Für ein drittes Kind erhalten Eltern zukünftig 210 statt zuvor 200 Euro. Ab dem vierten Kind sind es ab Juli 235 Euro, vorher waren es 225 Euro.
Was sind die Betreuungskosten für ein Kind?
Das Statistische Bundesamt hat es errechnet: Gerade am Anfang kostet ein Kind etwa 6.200 Euro pro Jahr. Das sind 516 Euro pro Monat. Und zwar nur für Nahrung, Kleidung, Freizeit, Spielen und Möbel. Die Betreuungskosten sind darin gar nicht enthalten. Über so viel Geld verfügen aber viele junge Familien nicht.