Inhaltsverzeichnis
- 1 Welche Konsolidierungsarten gibt es?
- 2 Was ist die Handelsbilanz 3?
- 3 Wer ist verpflichtet einen Konzernabschluss zu erstellen?
- 4 Wie muss der Konzernabschluss aufgestellt werden?
- 5 Welche Positionen werden im Konzernabschluss berücksichtigt?
- 6 Welche Positionen müssen in den Konzernabschluss einfließen?
Welche Konsolidierungsarten gibt es?
Zu den Arten der Konsolidierung gehören die Aufwands- und Ertragskonsolidierung, die Kapitalkonsolidierung, die Schuldenkonsolidierung und die Zwischenergebniseliminierung.
Was ist die Handelsbilanz 3?
Handelsbilanz III eingeführt, die durch den Bezug auf die Zeitwerte bereits vor der Aufrechnung des Unterschiedsbetrages die gesamten stillen Reserven und stillen Lasten verdeutlicht. Bei dieser Neubewertung werden somit alle stille Reserven und alle stillen Lasten aufgelöst.
Wer muss konsolidieren?
Nach § 290 Abs. 2 HGB ist konsolidierungspflichtig, wer als Mutterunternehmen mindestens ein Tochterunternehmen mittelbar oder unmittelbar beherrscht.
Wer ist verpflichtet einen Konzernabschluss zu erstellen?
Nach deutschem und österreichischem Recht sind Mutterunternehmen grundsätzlich zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet, wenn sie ein Tochterunternehmen, das in einen Konzernabschluss einbezogen werden muss, beherrschen. Damit besteht nur für Unterordnungskonzerne eine Konzernrechnungslegungspflicht.
Wie muss der Konzernabschluss aufgestellt werden?
Um den Konzernabschluss aufzustellen, müssen alle Handelsbilanzen der Unternehmen an die Ansatz- und Bewertungsregeln des beherrschenden Unternehmens angepasst werden. Demnach wird für die jeweiligen Unternehmen eine Handelsbilanz II aufgestellt.
Was ist ein Konzernabschluss in Deutschland und Österreich?
Ein Konzernabschluss ist in Deutschland und Österreich um einen Konzernlagebericht zu ergänzen. In Deutschland steht die Informationsfunktion des Konzernabschlusses im Vordergrund. Er dient de jure weder der Ausschüttungsbemessung noch als Grundlage für die Ertragsbesteuerung (eine Ausnahme von letzterem bildet die sog.
Welche Positionen werden im Konzernabschluss berücksichtigt?
Die Positionen werden unabhängig von ihrem bisherigen Ansatz bzw. Nicht-Ansatz im Konzernabschluss berücksichtigt. (§ 300 Abs. 2 HGB) Für den Ansatz der Einzelabschlusspositionen zur Aufstellung der Handelsbilanzen II gilt das Recht des Mutterunternehmens auch für die Abschlüsse der beherrschten Unternehmen,…
Welche Positionen müssen in den Konzernabschluss einfließen?
Alle Bilanzpositionen müssen in den Konzernabschluss einfließen, soweit die Ansatzvorschriften des Mutterunternehmens kein Bilanzierungsverbot oder Bilanzierungswahlrecht für diese Positionen vorgeben. Die Positionen werden unabhängig von ihrem bisherigen Ansatz bzw. Nicht-Ansatz im Konzernabschluss berücksichtigt. (§ 300 Abs. 2 HGB)