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Welche Konten darf das Finanzamt pfänden?
Seit 1. Juli 2010 gibt es Pfändungsschutzkonten. Ein Pfändungsschutzkonto kann nur bis zu einem monatlichen Sockelbetrag gepfändet werden, welcher derzeit bei 1.045,04 Euro liegt. Der Kontoinhaber kann über diesen Pfändungsfreibetrag jeden Monat frei verfügen.
Kann ein P Konto vom Finanzamt gepfändet werden?
Eine Kontopfändung trotz P-Konto ist möglich. Allerdings wird nur Guthaben gepfändet, das den geschützten Freibetrag übersteigt. Das P-Konto verhindert die Pfändung nicht vollständig. Aber es schützt einen Grundfreibetrag von 1.260,- Euro monatlich, über die Sie frei verfügen können (Stand: 1.12.2021).
Was passiert wenn das Finanzamt das Konto sperrt?
Wenn das Finanzamt zu Unrecht eine Kontosperrung veranlasst hat, muss dieser Zustand unverzüglich aufgehoben werden. In diesem Fall sollte man unverzüglich entsprechende Belege dem Finanzamt bzw. der Hausbank zukommen zu lassen, damit diese das Konto wieder entsperren kann.
Ist der Erlass von Steuerschulden möglich?
Auch dies gibt Ihnen die Möglichkeit, die Schulden beim Finanzamt mit einer Ratenzahlung zu begleichen. Der Erlass von Steuerschulden ist hingegen nur in extremen Ausnahmefällen möglich. Sollten Sie überschuldet sein, haben Sie als Privatperson auch die Möglichkeit, mit Steuerschulden in die Insolvenz zu gehen.
Was ist eine Steuerschuld?
Eine „Steuerschuld“ impliziert nicht automatisch, dass die betreffende Person oder das Unternehmen eine fällige Zahlung nicht rechtzeitig erfüllt oder nicht entsprechend des gültigen Rechts gehandelt haben. Die Steuerschuld entsteht gegenüber dem jeweiligen, regional zuständigen Finanzamt.
Was muss man für eine Steuerschuld einstellen?
Wer Steuerschulden hat, muss sich auf zwei Dinge einstellen: einen Säumniszuschlag (im ersten Schritt) und eine Zwangsvollstreckung in Form einer Konto- und/oder Lohnpfändung (im zweiten Schritt). Der Säumniszuschlag ist als eine Art Strafzahlung für eine offene Rechnung gegenüber dem Finanzamt zu sehen.
Wer ist von einer Steuerschuld betroffen?
Im Regelfall sind von einer Steuerschuld vorwiegend Selbständige betroffen, da bei Arbeitnehmern bereits der Arbeitgeber die Maximalhöhe der Lohnsteuer vom Bruttogehalt knüpft, wodurch eine Steuerschuld hier nur bei späteren Korrekturen oder einer zweiten Einkommensquelle aus selbständiger Tätigkeit zustande kommen kann.