Welche Kosten für Zweitwohnung steuerlich absetzen?

Seit einigen Jahren gilt die Regel: Als Mieter einer zweiten Wohnung müssen Sie mehr als 10 Prozent der laufenden Kosten (Miete, Nebenkosten) am Hauptwohnsitz bezahlen. Nur dann können Sie die Kosten für den Zweitwohnsitz als doppelte Haushaltsführung beim Finanzamt geltend machen.

Wo und wie trage ich die Pendlerpauschale in meine Steuererklärung ein?

Wo und wie trage ich die Pendlerpauschale in meine Steuererklärung ein? Die Ausgaben für Fahrten zur Arbeitsstätte werden in der Anlage N der Steuererklärung eingetragen, ab Zeile 31. Nur die einfache Strecke kann geltend gemacht werden, und pro Kalenderjahr wird ein Höchstbetrag von 4.500 Euro berücksichtigt.

Sind Fahrten zum Zweitwohnsitz steuerlich absetzbar?

Im Steuerrecht heißt diese Fahrt vom Zweitwohnsitz zum Erstwohnsitz Familienheimfahrt. So eine Familienheimfahrt von der Zweitwohnung nach Hause kostet Geld. Und genau diese Kosten können Sie als sogenannte Werbungskosten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung von der Steuer absetzen.

Was sind die Reisekosten für eine Auswärtstätigkeit?

Reisekosten 2017 – Verpflegung. Bei einer Auswärtstätigkeit mit einer Dauer von 8 bis 24 Stunden beträgt die Pauschale 12 Euro. Sie gilt auch für An- und Abreisetage. Waren Sie 24 Stunden auswärts beschäftigt, können Sie 24 Euro ansetzen.

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Welche Dienstreisen lassen sich von der Steuer absetzen?

Ob Flug oder Bahnfahrt: Dienstreisen lassen sich von der Steuer absetzen. Firmenchefs, die beruflich viel unterwegs sind, können ihre Dienstreisen von der Steuer absetzen.

Wie kann der Vorsteuerabzug berücksichtigt werden?

Per Beleg nachgewiesene Fahrtkosten können in ihrer tatsächlichen Höhe berücksichtigt werden. Der Vorsteuerabzug ist möglich. Wird die Fahrstrecke mit dem privaten Fahrzeug zurückgelegt, können pro gefahrenem Kilometer pauschal 0,30 Euro angesetzt werden.

Welche Aufwendungen sind während der Geschäftsreise abzugsfähig?

Die während der Geschäftsreise tatsächlich angefallenen Aufwendungen für Verpflegung sind grundsätzlich nicht abzugsfähig. Als Betriebsausgaben anzuerkennen sind jedoch Mehraufwendungen für die Verpflegung nach den pauschalen Sätzen.