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Welche Kosten trägt der Arbeitgeber für den Arbeitsschutz?
Die Kosten für den Arbeitsschutz trägt der Arbeitgeber. Sie dürfen nicht auf die Mitarbeiter umgelegt werden. Nach Berechnungen bezahlen Arbeitgeber im Durchschnitt 2,4 Prozent der Lohnsumme pro Jahr für den Arbeitsschutz. Arbeitsschutz ist nicht nur aus Gründen der Haftung für Arbeitgeber interessant.
Was ist die Pflicht des Arbeitgebers zu ermitteln?
Es ist also die grundsätzliche Pflicht des Arbeitgebers zu ermitteln, ob am Arbeitsplatz eine Gefährdung vorliegt und das Tragen von Sicherheitsschuhen nötig ist. Durch eine Gefahrenbeurteilung erkennt der Arbeitgeber, ob ein Stoßen, Einklemmen oder Verätzen der Füße möglich werden kann. Doch wer muss die Sicherheitsschuhe bezahlen?
Was muss ich beachten bei der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung?
Arbeitnehmer, die gesetzlich versichert sind, müssen bei der Krankmeldung laut Arbeitsrecht Folgendes beachten: Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist sowohl der Krankenkasse als auch dem Arbeitgeber zuzuschicken.
Welche Berufsbekleidung muss der Arbeitnehmer zurückgeben?
Diese reichen vom Bleistift bis hin zu komplexen Maschinen. Auch spezielle Berufsbekleidung, die nicht für den alltäglichen Gebrauch geeignet ist, muss vom Arbeitgeber bereitgestellt oder finanziert werden. Wurde das Arbeitsverhältnis beendet, muss der Arbeitnehmer alle Arbeitsmittel zurückgeben.
Warum sind Arbeitgeber für den Arbeitsschutz verantwortlich?
Als Arbeitgeber sind Sie für den Arbeitsschutz in Ihrem Betrieb verantwortlich. Das bedeutet, dass Sie alle notwendigen Maßnahmen ergreifen müssen, um das Leben und die Gesundheit Ihrer Beschäftigten zu schützen. Das Thema Arbeitsschutz ist im Gesetz verankert und überträgt dem Arbeitgeber eine große Verantwortung.
Was ist ein Arbeitsschutzgesetz?
Die Definition von Arbeitsschutz steht im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 2 Abs. 1 (1996) und lautet wie folgt: „Maßnahmen des Arbeitsschutzes im Sinne dieses Gesetzes sind Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren einschließlich Maßnahmen der menschengerechten Gestaltung der Arbeit.“