Welche Lebensmittel darf ich nach Australien einführen?

Pflanzliche Produkte: Blätter, Körbe, Taschen, Gestecke, Kräuter, Erde, Samen, Holzgegenstände etc. Alkohol & Tabak: Höchstens 2,25 Liter Alkohol (Wein, Bier, Spirituosen) & 25 Zigaretten oder 25 Gramm Tabakwaren (verschlossenes Päckchen) sowie ein bereits geöffnetes Päckchen dürfen zollfrei ins Land eingeführt werden.

Welche Lebensmittel darf ich in Australien einführen?

Obst, Nüsse und Milchprodukte müssen Sie zu Hause in Ihrem Heimatland lassen. Wenn Sie Süßwaren wie Gummibärchen, Lebkuchen, Schokolade oder Pralinen einführen möchten, sollten Sie eine englische Beschreibung der Güter parat haben. Alle Lebensmittel müssen originalverpackt sein und auf der IPC angegeben werden.

Wie streng sind die Einfuhrbestimmungen für Australien?

Die Einfuhrbestimmungen für Australien sind sehr streng und sollten in jedem Fall exakt eingehalten werden, da bei einem Regelverstoß eine Geldstrafe von bis zu 66.000 AUD oder sogar eine Haftstrafe von bis zu 10 Jahren anfallen können.

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Was sind die australischen Einfuhrbestimmungen für Lebensmittel und Pflanzen?

Die australischen Einfuhrbestimmungen für Lebensmittel und Pflanzen sind sehr streng. Alle Lebensmittel, sowie lebende Tiere, Tierprodukte, Produkte aus Pflanzen- oder Tiermaterial (auch Körbe, Wolle oder Muscheln) müssen darum zwingend auf der „Incoming Passenger Card“ angegeben werden.

Welche Süßigkeiten gibt es in Australien?

In der Regel stellen original verpackte Süßigkeiten, wie Gummibärchen, Lebkuchen oder Schokolade kein großes Problem für die Einfuhrbestimmungen in Australien dar. Des Weiteren ist darauf zu achten, dass nichts in Kartons verschickt wird, die ehemals für die Aufbewahrung von Fleisch,…

Was sind die Ausfuhrbestimmungen für Medikamente in Australien?

Ausfuhrbestimmungen für Medikamente. In Australien gekaufte oder verschriebene Medikamente dürfen in begrenzter Menge nach Deutschland mitgebracht werden. Erlaubt ist dabei eine für höchstens drei Monate ausreichende und für den privaten Bedarf bestimmte Menge je Arzneimittel und Person.