Welche Leistungen übernimmt die GKV?

Welche Leistungen die Kassen übernehmen. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) stellt sicher, dass alle Versicherten medizinisch versorgt werden.

  • Gesetzliches Krankengeld.
  • Anspruch auf Mutterschaftsgeld.
  • Psychotherapie.
  • Leistungen für Sehhilfen.
  • Kostenlose Familienversicherung.
  • Haushaltshilfe.
  • Freiwillige Zusatzleistungen.
  • Welche Krankenkasse gehört zu welchem Verband?

    Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) vertritt die Kassen Techniker Krankenkasse (TK), BARMER, DAK-Gesundheit, KKH Kaufmännische Krankenkasse, hkk – Handelskrankenkasse und HEK – Hanseatische Krankenkasse.

    Wann zahlt die Krankenversicherung nicht?

    Häufige Gründe, warum die Krankenkasse nicht zahlt Sie erhalten kein Krankengeld bei lückenhaften Bescheinigungen der Arbeitsunfähigkeit, während der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber (6 Wochen), bei ermäßigtem Beitragssatz (14,0 \%) oder für Familienversicherte sowie für mehr als 78 Wochen Krankheit.

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    Kann man zuviel gezahlte Krankenkassenbeiträge zurückfordern?

    Die Krankenkassen erstatten den zu viel gezahlten Beitrag dann aber nur auf Antrag an den Versicherten. Der Antrag ist an die Krankenkasse zu richten, die den Beitrag bekommen hat, auch wenn in der Zwischenzeit ein Wechsel der Krankenkasse erfolgt ist.

    Wer gehört zu den primärkassen?

    Primärkassen

    • Ortskrankenkassen (AOK)
    • Betriebskrankenkassen (BKK)
    • Innungskrankenkassen (IKK)
    • Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS)
    • Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)

    Wer gehört alles zur vdek?

    (vdek) ist Interessenvertretung und Dienstleister aller sechs Ersatzkassen, die zusammen rund 28 Millionen Menschen in Deutschland versichern:

    • Techniker Krankenkasse (TK)
    • BARMER.
    • DAK-Gesundheit.
    • KKH Kaufmännische Krankenkasse.
    • hkk – Handelskrankenkasse.
    • HEK – Hanseatische Krankenkasse.

    Was übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung nicht?

    Was ebenfalls nicht in den gesetzlich geregelten Leistungskatalog der Krankenkassen gehört, sind Vorsorgeuntersuchungen für private Fernreisen. Wer sich wegen einer geplanten Reise in tropische Gebiete einer solchen Untersuchung unterzieht und die entsprechenden Impfungen vornehmen lässt, muss diese selbst bezahlen.

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    Wie lange darf die Krankenkasse Beiträge zurückfordern?

    Allgemeine Verjährungsfrist von vier Jahren Da die Beiträge am drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Entgeltabrechnungsmonats fällig werden, beginnt die Verjährungsfrist für die Beiträge von Januar bis Dezember eines Jahres immer am 1. Januar des Folgejahres und endet vier Jahre später am 31. Dezember.

    Bei welcher Krankenkasse bekommt man Geld zurück?

    Bei der hkk gibt es eine Prämie von 100 Euro, die BKK Wirtschaft & Finanzen zahlt 72 Euro an Ihre Mitglieder. Die Techniker Krankenkasse wird ihren Mitgliedern eine Prämie von 80 Euro auszahlen. Bei der BIG direkt gesund erhalten Mitglieder eine Prämie von 100 Euro für 2014.

    Wie hoch sind die Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung?

    Die Kosten für die gesetzliche Krankenversicherung sind durch die Beitragsbemessungsgrenze gedeckelt. Verdienen Kassenpatienten 2021 mehr als 4.837,50 Euro brutto im Monat (bzw. 58.050 Euro brutto im Jahr), werden die Beiträge der GKV ab dieser Grenze begrenzt.

    Wie kann ich von der privaten Krankenversicherung zurückkehren?

    Um von der privaten wiederum in die gesetzliche Krankenversicherung zu wechseln, müssen wichtige Voraussetzungen erfüllt werden. Angestellte können nur in die GKV zurückkehren, wenn das Einkommen unter die Versicherungspflichtgrenze fällt.

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    Was sind die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung?

    Zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung zählen auch Vorsorgeuntersuchungen, etwa beim Zahn- oder Frauenarzt. Für Kinder und Jugendliche kommen die Krankenkassen umfangreich für Früherkennungsmaßnahmen auf. Für Erwachsene sind Vorsorgemaßnahmen jedoch an das Alter gebunden, etwa bei der Krebsvorsorge.

    Was ist der Grundbeitrag für die gesetzliche Krankenversicherung?

    Derzeit setzt sich dieser aus einem Grund- und einem Zusatzbeitrag zusammen. Der Grundbeitrag für die gesetzliche Krankenversicherung liegt bei 14,6 Prozent. Von diesem übernimmt der Arbeitgeber 7,3 Prozent. Zusätzlich können die Krankenkassen einen weiteren Beitrag erheben.