Welche Leistungen zahlt die Pensionskasse im Todesfall aus?

Bei diesen Versorgungsverträgen kann bei der Pensionskasse im Todesfall eine beliebige Person als Bezugsberechtigte eingetragen werden. Sowohl in der Ansparphase, als auch in der Rentenphase zahlt die Pensionskasse im Todesfall Leistungen an die Todesfall Erben aus.

Ist der Verstorbene bereits Rentenbezieher?

Vorschusszahlung. War der Verstorbene bereits Rentenbezieher, dann zahlt die gesetzliche Rentenversicherung die komplette Rente des Sterbevierteljahrs auf Antrag als Vorschuss aus. Dieser „Vorschuss“ kann bei jeder Postfiliale beantragt werden – und zwar innerhalb von 30 Tagen nach dem Todesfall.

Wie lange wird die Rente nach dem Tod überbrückt?

3 Monate Rente nach dem Tod: Überbrückungszahlungen In den ersten drei Monaten nach dem Sterbefall erhält der Ehepartner des Verstorbenen seine Rente in voller Höhe. Mit dieser Zahlung soll die Zeit nach dem Sterbefall überbrückt werden.

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Wann endet die Rente?

die Rente endet grundsätzlich mit dem Ende des Sterbemonats, also nicht tagegenau. Die Frage ist, wann die Rente begonnen hat. Bei einem Rentenbeginn vor dem 1.4.2004 wurden die Renten monatlich im voraus, danach erst am Ende des Monats nachträglich gezahlt.

Wer hat Anspruch auf die Pension für Ehepartner und eingetragene Partner?

Anspruch auf die Pension für Ehepartner und eingetragene Partner haben Sie nach dem Tod des Ehepartners oder eingetragenen Partners. Aus einer Lebensgemeinschaft kann kein Pensionsanspruch entstehen.

Was ist das Sterbegeld beim Tod eines Beamten?

Das Sterbegeld beim Tod eines Beamten. Aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen ist das Sterbegeld bereits seit dem Jahr 2004 verschwunden. Anders bei einem Beamten. Nach § 18 BeamtVG erhalten bei Tod eines Beamten der hinterbliebene Ehegatte und die Abkömmlinge nach wie vor ein Sterbegeld.

Wie ist das Sterbegeld verschwunden?

Aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen ist das Sterbegeld bereits seit dem Jahr 2004 verschwunden. Anders bei einem Beamten. Nach § 18 BeamtVG erhalten bei Tod eines Beamten der hinterbliebene Ehegatte und die Abkömmlinge nach wie vor ein Sterbegeld.

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