Welche Möglichkeiten gibt es um aus einem vorläufigen Urteil zu vollstrecken?

Ist das Urteil nur gegen Sicherheit vorläufig vollstreckbar, darf der Gläubiger die Vollstreckung auch ohne Sicherheitsleistung betreiben, wenn er die eingeklagte Leistung nicht verwerten, sondern sie sich lediglich sichern will (§ 720 a ZPO).

Ist jedes Urteil vollstreckbar?

Grundsätzlich endet jedes zivilgerichtliche Urteil nach der Hauptsacheentscheidung und nach der Kostenentscheidung mit einer Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit. Diese von Amts wegen zu treffende Entscheidung erfolgt wegen der Regelung des § 704 ZPO.

Bis wann muss ein Urteil vollstreckt werden?

Das Urteil muss gem. § 704 ZPO entweder rechtskräftig oder für vorläufig vollstreckbar erklärt worden sein. Erklärt das Gericht sein Urteil für vorläufig vollstreckbar, darf daraus vollstreckt werden, auch wenn das Urteil noch nicht rechtskräftig geworden ist.

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Wann darf man vollstrecken?

(1) 1Die Zwangsvollstreckung darf nur beginnen, wenn die Personen, für und gegen die sie stattfinden soll, in dem Urteil oder in der ihm beigefügten Vollstreckungsklausel namentlich bezeichnet sind und das Urteil bereits zugestellt ist oder gleichzeitig zugestellt wird.

Welche Titel sind ohne Vollstreckungsklausel vollstreckbar?

Im Übrigen gibt es bestimmte Titel, die keiner Vollstreckungsklausel bedürfen. Hierzu gehören beispielsweise Vollstreckungsbescheide (§ 796 ZPO), Arrestbefehle und einstweilige Verfügungen (§§ 929, 936 ZPO), Haftbefehle (§ 802g ZPO) sowie Titel nach der Brüssel Ia-VO (§ 1112 ZPO).

Wann sind Urteile vorläufig vollstreckbar?

Ausgangspunkt der gesetzlichen Regelung ist zunächst, dass ein Urteil nur dann vorläufig vollstreckbar ist, wenn es durch das Gericht für vorläufig vollstreckbar erklärt wurde. Ohne eine solche Erklärung könnte die Zwangsvollstreckung also nur betrieben werden, wenn das Urteil rechtskräftig ist.

Ist die vorläufige Vollstreckbarkeit vorläufig?

Die vorläufige Vollstreckbarkeit existiert gemäß den §§708 ff. ZPO der Zivilprozessordnung in Zivilprozessen. Ist in einem Zivilurteil beinhaltet, dass die Vollstreckbarkeit auch vorläufig ist, will meinen der Gläubiger hat die Möglichkeit, obwohl das Urteil noch keine Rechtskraft erlangt hat,…

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Was ist ein Urteil in der Rechtssprache?

Mit Urteil wird in der Rechtssprache eine gerichtliche Entscheidung bezeichnet, gegen die in der Regel ein Rechtsmittel (Berufung oder Revision) eingelegt werden. Dies hat zur Folge, dass die nächsthöhere Instanz über die Sache ihrerseits mit einem Urteil entscheiden muss (sog. Devolutiveffekt). Das Urteil ist stets vom Beschluss zu unterscheiden.

Wie lautet der Ausspruch zur vorläufigen Vollstreckbarkeit?

Fall, 713 ZPO lautet der Ausspruch zur vorläufigen Vollstreckbarkeit wie folgt: „Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.“. Im Fall der §§ 708 Nr. 4-11 1. Fall, 711 ZPO lautet der Ausspruch zur vorläufigen Vollstreckbarkeit hingegen: „Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Ist ein Urteil nicht rechtskräftig?

Solange ein Urteil nicht rechtskräftig ist, ist also entsprechend noch keine endgültige Entscheidung über den Rechtsstreit getroffen. Im Rahmen der vorläufigen Vollstreckbarkeit kann der Gläubiger bereits aus einem Urteil vollstrecken, obwohl noch keine Rechtskraft, also eine endgültige Entscheidung, eingetreten ist.