Welche Provision bekommt ein Versicherungsmakler?

Der Berater erhält eine Abschlussprovision von 3 bis 5 Prozent der Beitragssumme. Eine Lebensversicherung mit 100 Euro Monatsbeitrag, die über 30 Jahre angelegt ist, beispielsweise eine Beitragssumme von 36.000 Euro. Die fünfprozentige Provision kostet den Kunden somit gleich zu Vertragsbeginn 1800 Euro.

Welche Rechtsform hat eine Versicherungsagentur?

Viele Versicherungsvermittler beginnen ihre berufliche Tätigkeit als Einzelkaufmann oder sie schließen sich mit Gleichgesinnten zu einer GbR zusammen. Oft verwenden die Beteiligten auf die Wahl der geeigneten Rechtsform kaum oder wenig Zeit.

Was ist ein seriöser Vermittler?

Ein seriöser Vermittler (gleich ob Vertreter oder Makler) wird aktiv dazu beitragen wollen, das Vertrauen in die Vermittlungsbranche weiter zu stärken. Jeder zufriedene Kunde, der überzeugt von der Redlichkeit und Verlässlichkeit seines Beraters ist, trägt dazu bei, das Vertrauen in diesen spannenden und interessanten Beruf zurück zu bringen.

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Was versteht man unter dem Begriff Versicherungsvermittler?

Wir fassen unter den Begriff Versicherungsvermittler diese drei Berufsgruppen: Versicherungsvertreter, Versicherungsmakler und Versicherungsberater. Diese lassen sich in erster Linie danach unterscheiden, ob sie auf der Seite der Versicherungsunternehmen oder auf Deiner Seite als Kunde stehen.

Ist ein Versicherungsmakler unabhängig von einem Versicherungsunternehmen tätig?

Anders als ein Versicherungsvertreter, der im Auftrag eines oder mehrerer Versicherungsunternehmen tätig ist, arbeitet ein Versicherungsmakler unabhängig. Die größten Vorteile von Versicherungsmaklern sind, dass sie an keine bestimmte Versicherungsgesellschaft gebunden, sondern nur ihren Kunden verpflichtet sind.

Welche Verpflichtung hat der Vermittler gegenüber der Versicherungsgesellschaft?

Der Vermittler hat eine Verpflichtung gegenüber der Versicherungsgesellschaft – geregelt im Vertretungsvertrag zwischen Vermittler und Versicherer. Der Versicherungsvertreter ist gem. § 84 ff. HGB Interessenvertreter des Versicherers. Er kann als Einfirmenvertreter, mehrfach gebundener Vertreter oder als Mehrfachvertreter tätig werden.