Welche Rechte haben gleichgestellte nicht im Vergleich zu Schwerbehinderten Arbeitnehmern?

Dagegen haben Gleichgestellte keinen Anspruch auf den gesetzlichen Zusatzurlaub von einer Woche pro Jahr (gemäß § 208 SGB IX), denn der Zusatzurlaub steht nur schwerbehinderten Arbeitnehmern. Das ergibt sich aus § 151 Abs. 1 SGB IX in dem jeweiligen Bundesland zuständig ist (s. oben).

Welche Ansprüche habe ich als Schwerbehinderte?

Schwerbehinderte Arbeitnehmer werden vom Gesetzgeber besonders geschützt. Unter anderem begründet dieser Sonderstatus einen erhöhten Kündigungsschutz, einen Anspruch auf fünf zusätzliche Urlaubstage pro Kalenderjahr und eine besondere (technische) Ausstattung ihres Arbeitsplatzes.

Wie kann eine Behinderung beantragt werden?

Eine Behinderung ab einem GdB von 50 gilt als Schwerbehinderung; in diesem Fall kann ein Schwerbehindertenausweis beantragt werden, in den der GdB und gegebenenfalls die entsprechenden Merkzeichen eingetragen werden. Wie wird der GdB festgelegt? Der Grad der Behinderung wird auf Antrag durch ärztliche Gutachter bemessen.

Kann der Grad der Behinderung herabgesetzt werden?

Der Grad der Behinderung kann dann überprüft und neu festgestellt werden. Dazu sind ein Antrag auf Neufeststellung sowie erneute medizinische Gutachten notwendig. Wichtig zu wissen: Der GdB kann auch herabgesetzt werden. Es ist möglich, die Schwerbehinderteneigenschaft zu verlieren, wenn der GdB unter 50 eingestuft wird.

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Wie wird die Feststellung der Behinderung festgestellt?

Die Feststellung der Behinderung treffen die zuständigen Behörden auf entsprechenden Antrag des Betroffenen nach sogenannten „Versorgungsmedizinischen Grundsätzen“. Dabei wird je nach Art und Umfang der festgestellten Beeinträchtigungen ein Grad der Behinderung festgestellt.

Was ist eine Benachteiligung wegen einer Behinderung?

Eine Benachteiligung wegen einer Behinderung liegt vor, wenn ein Bewerber oder Arbeitnehmer mit Behinderung wegen seiner Beeinträchtigung schlechter behandelt wird als andere (mit ihm vergleichbare Stellenbewerber oder Arbeitnehmer) und es dafür keinen triftigen sachlichen Grund gibt.

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