Welche Rechte und Pflichten haben sie beim Nebenjob?

Das Arbeitsentgelt, das Sie im Zuge einer derartigen Tätigkeit erhalten, wird als Zu- oder Nebenverdienst bezeichnet. Wie bei der Hauptbeschäftigung gelten auch beim Nebenjob die Rechte und Pflichten eines Arbeitsverhältnisses, also eines personenbezogenes Dauerschuldverhältnisses, die im Arbeitsvertrag aufgeführt sind.

Warum unterliegt ein Nebenjob keine arbeitsrechtlichen Vorschriften?

Ein Nebenjob unterliegt grundlegend keinen arbeitsrechtlichen Besonderheiten. Das heißt, es gelten die allgemeinen Vorschriften und Grundsätze bezüglich von Rechten und Pflichten der Vertragsparteien, der Sozialversicherung oder der Steuerzahlung.

Ist die Höchstarbeitszeit von zehn Stunden täglich überschritten?

Die darin verankerte Höchstarbeitszeit von zehn Stunden täglich darf nicht überschritten werden. Das bedeutet, arbeiten Sie in Ihrem Hauptberuf bereits Vollzeit mit acht Stunden pro Tag, dürfen Sie in Ihrem Nebenjob nur zwei Stunden arbeiten. Davon ausgenommen sind Ehrenämter.

Was gilt für die Höchstarbeitszeit im Nebenberuf?

Dabei gilt der § 3 Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Die darin verankerte Höchstarbeitszeit von zehn Stunden täglich darf nicht überschritten werden. Das bedeutet, arbeiten Sie in Ihrem Hauptberuf bereits Vollzeit mit acht Stunden pro Tag, dürfen Sie in Ihrem Nebenjob nur zwei Stunden arbeiten. Davon ausgenommen sind Ehrenämter.

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Wie hat sich die Einführung der abschlagsfreien Altersrente ab 63 geändert?

Seitdem hat sich durch die Einführung der abschlagsfreien Altersrente ab 63 für besonders langjährig Versicherte die Rechtslage deutlich verändert. Wenn ein Betroffener sich deshalb nun entscheidet, nach dem Ende der ATZ erst einmal keine Rente zu beantragen, kann ihm dies nicht vorgeworfen werden, befand das BSG.

Welche Nebentätigkeiten gelten für den Nebenjob?

Zudem gibt es auch die Möglichkeit zur selbständigen Nebentätigkeit im Rahmen eines Dienst- oder Werkvertrags. Auch unentgeltliche und ehrenamtliche Tätigkeiten gelten als Nebenjob. Für den Nebenjob gilt der Grundsatz der Berufsfreiheit, der im Grundgesetz verankert ist.