Inhaltsverzeichnis
Welche Rechte und Pflichten hat der Versicherungsnehmer?
Alle Rechte und Pflichten des Vertrags liegen bei ihm. So ist er zum Beispiel für die Beitragszahlung verantwortlich. Der Versicherungsnehmer ist zur Beitragszahlung verpflichtet, muss aber nicht unbedingt selbst zahlen. Dies kann auch eine andere Person übernehmen.
Was steckt hinter dem Begriff Versicherungsnehmer und Bezugsberechtigter?
CosmosDirekt erklärt, was hinter Begriffen wie Versicherungsnehmer und Bezugsberechtigter steckt: Der Versicherungsnehmer schließt den Vertrag ab und ist damit der Inhaber der Versicherung. Er erhält den Versicherungsschein. Alle Rechte und Pflichten des Vertrags liegen bei ihm.
Sind Beitragszahler und Versicherungsnehmer identisch?
Der Umstand, dass Beitragszahler und Versicherungsnehmer nicht identisch sind, ist dem Versicherer anzuzeigen. Es ist unter bestimmten Voraussetzungen auch möglich, Gefahren, denen andere Personen oder deren Gut ausgesetzt sind, zu versichern.
Ist der Versicherungsnehmer eine natürliche Person?
Der Versicherungsnehmer kann sowohl eine natürliche wie auch eine juristische Person sein. Der Versicherungsnehmer schließt den Versicherungsvertrag mit dem Versicherer und entscheidet damit mit über den Vertragsinhalt.
Was ist der Versicherungsfall?
Der Versicherungsfall definiert das Ereignis, das die Leistungspflicht des Versicherungsunternehmens auslöst. Der Eintritt des Versicherungsfalles ist also die Voraussetzung dafür, dass der Versicherer einen Ausgleich vornimmt. Hiervon unterschieden werden muss der Schadensfall.
Wie erfolgt die Einschaltung eines versicherungsgutachters?
Einschaltung eines Versicherungsgutachters: Bei Schäden über EUR 5.000,00 ist zwingend ein Versicherungsgutachter der Gesellschaft hinzu zu holen, der dann über die weitere Schadensregulierung entscheidet.
Wer kann als versicherte Person eingesetzt werden?
Aber auch Dritte können als versicherte Person eingesetzt werden, zum Beispiel wenn eine Mutter eine Unfallversicherung für ihre Kinder abschließt. Das Bezugsrecht spielt bei Lebens und Unfallversicherungen eine Rolle. Wer bezugsberechtigt ist und im Versicherungsfall die vereinbarte Leistung erhält, entscheidet der Versicherungsnehmer.