Welche Rechtsformen für Unternehmen gibt es?

Hier erhalten Sie einen Überblick über die Gründung einzelner Rechtsformen:

  • Einzelunternehmen.
  • Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
  • Eingetragener Kaufmann (e.K.)
  • Offene Handelsgesellschaft (OHG)
  • Kommanditgesellschaft (KG)
  • Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)

Ist es möglich einen Firmennamen zu verwenden?

Mit dem Eintrag ins Handelsregister erwerben Sie das Recht einen Firmennamen zu verwenden. Gleichzeitig sind mit einem Handelsregistereintrag auch höhere formelle Anforderungen an das Unternehmen verbunden. Aus einer GbR wird so eine OHG. Ihnen fehlt die Kreativität, um den perfekten Namen für Ihr Unternehmen oder Produkt zu finden?

Ist ein Einzelunternehmer ein Einzelunternehmen oder eine Gesellschaft?

Nicht immer ist nach außen hin ersichtlich, ob es sich um ein Einzelunternehmen oder um eine Gesellschaft handelt. Ein Einzelunternehmer muss nicht über große finanziellen Rücklagen verfügen, wenn er ein Unternehmen gründen will. Ein Einzelunternehmer kann eingetragener Kaufmann entsprechend dem Handelsgesetzbuch sein.

Was ist die Geschäftsbezeichnung für selbstständige?

Die Geschäftsbezeichnung für Selbstständige. Für Gründer und Unternehmen, die eine Rechtsform wählen, die nicht im Handelsregister eingetragen wird, ist es möglich die so genannte Geschäftsbezeichnung zu nutzen. Diese unterscheidet sich von einem Firmennamen. Die Geschäftsbezeichnung kann im Geschäftsverkehr nur als Zusatz genutzt werden.

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Was ist für die Gründung eines Einzelunternehmens erforderlich?

Für die Gründung eines Einzelunternehmens ist kein Mindestkapital notwendig, es kann auch komplett ohne Startkapital gegründet werden. Der Grund ist, dass der Einzelunternehmer mit seinem vollständigen betrieblichen und privaten Vermögen haftet. Nur eine Anmeldegebühr ist für die Gründung eines Einzelunternehmens erforderlich.